08.11.2016 - "Wirtschaftsinteressen dürfen nicht
vor Jugendschutz gehen. Wir fordern deshalb die Abgeordneten des
Deutschen Bundestages auf, den Regierungsentwurf zum Verbot von
Außen- und Kinowerbung für Tabakprodukte umgehend positiv zu
bescheiden." Das sagte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK),
Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, vor der heutigen Sitzung der
Unionsfraktion im Bundestag, in der unter anderem der Gesetzentwurf
der Bundesregierung zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
diskutiert werden soll.
Offenbar aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus hatten Kritiker
aus den Reihen der CDU/CSU-Fraktion den bereits im Sommer vom
Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf gegen den Willen der
Gesundheitspolitiker von der Tagesordnung des Bundestages genommen.
Montgomery wies darauf hin, dass neben dem Leid der betroffenen
Patienten auch die durch die erforderlichen Behandlungen gebundenen
medizinischen Ressourcen in den Blick genommen werden müssten. "Nach
gesundheitsökonomischen Berechnungen belaufen sich allein die
tabakbedingten jährlichen Kosten im Gesundheitswesen auf 25
Milliarden Euro. Hinzu kommen weit über 50 Milliarden Euro, die
jährlich von den Sozialversicherungssystemen durch tabakbedingte
Arbeitskraftausfälle zu tragen sind", so der BÄK-Präsident. Auch und
gerade Wirtschaftspolitiker sollten zur Kenntnis nehmen, dass diese
Kosten in keiner Weise durch die Tabaksteuereinnahmen in Höhe von
knapp 15 Milliarden Euro und die in den Wirtschaftskreislauf
einfließenden Werbeausgaben der Tabakindustrie in Höhe von ca. 200
Millionen Euro pro Jahr aufgewogen werden.
Deutschland ist mittlerweile das einzige Land in Europa, in dem
Plakatwerbung für Tabak noch erlaubt ist. Dabei zeigen Studien, dass
Tabakwerbung gerade bei Kindern und Jugendlichen wirkt. Die
Bundesärztekammer hatte mehrfach darauf hingewiesen, dass rund 80
Prozent aller Raucher vor dem 18. Lebensjahr mit dem Rauchen
beginnen, was eine Tabakentwöhnung in dieser Patientengruppe deutlich
erschwert.
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