Die Patientenverfügung legt fest, wie man in bestimmten Situationen behandelt werden möchte, wenn man seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann.
Die Ärzte müssen sich prinzipiell auch daran halten, denn eine Patientenverfügung ist laut Richtlinien der Bundesärztekammer bindend.
Leider fehlt in den Berufsordnungen der Landesärztekammern eine Regelung, aus diesen Gründen kommt es oft zu Missverständnissen und Irrtümern.
Angehörige sollten zunächst versuchen, noch einmal mit den Ärzten zu reden.
Es gibt Patientenschutzorganisationen, die als Vermittler helfen können.
Wenn Gespräche nicht helfen, können Sie „mithilfe eines Anwaltes“ die Ärzte zur Umsetzung der Patientenverfügung zwingen. Der Rechtsbeistand macht dem Arzt klar, dass Zuwiderhandeln vorsätzliche Körperverletzung darstellt. Leider ist es so, dass Rechtsschutzversicherungen diese Fälle nicht übernehmen müssen. Bitte klären Sie das mit Ihrer Versicherung vorzeitig ab.
Bei der Patientenverfügung ist es wichtig, dass Sie Ihre Wünsche klar aufschreiben. Hier reicht die so genannte einfache Schriftform aus. Das Schriftstück muss NICHT von einem Notar beglaubigt werden. Wichtig ist aber, dass Sie Ihre Verfügung regelmäßig erneuern, so wissen die Ärzte, dass das Dokument Ihren aktuellen Willen enthält.
Die Person, die Sie bevollmächtigt haben, sollte den Inhalt Ihrer Patientenverfügung kennen. Geben Sie ihr eine Kopie und lassen Sie sie wissen, wo Sie das Original aufbewahren. Je ausführlicher Sie darüber hinaus mit ihr über Wertvorstellungen und Glaubensüberzeugungen sprechen, desto besser wird Ihr Bevollmächtigter Sie in Ihrem Sinne vertreten können.
Wenn eine Patientenverfügung vorliegt, sollte der Verfügende dies bei Spitaleintritt dem behandelnden Arzt mitteilen.
Die Werthaltungen, Wünsche und Bedürfnisse schwer kranker und sterbender Menschen sind sehr unterschiedlich. Wenn ein Mensch unheilbar krank ist und unter großen Schmerzen leidet, ist bei dem Betroffenen oder seinen Angehörigen der Gedanke an Sterbehilfe oft nicht mehr sehr weit weg. Wenn es keine Heilung mehr gibt – keinen Weg zurück ins Leben, dann wünschen wir uns und jedem anderen Menschen auch, dass WIR gut aufs Sterben vorbereitet sind, egal wie krank oder wie alt wir sind.
Wenn ein Mensch unheilbar krank ist, ist bei dem Betroffenen oder seinen Angehörigen der Gedanke an Sterbehilfe nicht mehr sehr weit weg. Allerdings gibt es neben Argumenten für das DAFÜR auch Argumente für das DAGEGEN. Und auch rechtlich gesehen ist die aktive Sterbehilfe in Deutschland anders geregelt als in anderen Ländern. Mit der sogenannten Patientenverfügung, die im Jahr 2009 in Deutschland eingeführt wurde, kann der Patient zumindest teilweise frei über sein Lebensende entscheiden.
Buchdaten:
Sterbehilfe: Die Erinnerung bleibt für immer
Autorin: Jutta Schütz
Verlag: Books on Demand
1. Auflage (12. November 2015)
ISBN-10: 3739208295
ISBN-13: 978-3739208299
Taschenbuch: 76 Seiten - € 6,99
Kindle: € 4,99
Weiterer Buchtipp:
Depressionen verstehen
Ratgeber für Hilfesuchende
Autorin: Jutta Schütz
Verlag: Books on Demand
1. Auflage: (Dezember 2015)
ISBN-10: 3739220163
ISBN-13: 978-3739220161
Taschenbuch: 144 Seiten - € 8,99
Kindle: 6,99
Depressionen sind keinesfalls ein Zeichen persönlichen Versagens oder Schwäche, sondern eine episodische Erkrankung und können viele Ursachen haben. Bei einer Depression liegen Störungen in Bezug auf Botenstoffe im Gehirn vor und niemand, der unter Depressionen leidet, braucht sich schuldig zu fühlen. Die Gefahr von Suizidversuchen ist groß.
Eine Depression kann jeden treffen, unabhängig von Alter, Geschlecht und sozialem Status. Frauen sind etwa doppelt so häufig wie Männer betroffen. Wir ALLE kennen Phasen unseres Lebens, in denen wir traurig, unglücklich oder einsam sind. Dauert eine traurige Phase aber über Wochen an, könnte bereits eine Depression vorliegen.
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