Wichtiger Schritt zur besseren Versorgung psychisch
Erkrankter
Der Deutsche Bundestag hat am späten Donnerstagabend in 2. und 3.
Lesung das Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung für
psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG)
verabschiedet. Dazu erklären die gesundheitspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk, und die Berichterstatterin
Ute Bertram:
"Das neue Gesetz stellt eine deutliche Verbesserung bei der
Leistungsvergütung in psychiatrischen und psychosomatischen
Krankenhäusern dar. Künftig werden diese Leistungen nicht mehr mit
landesweiten Preisen vergütet, sondern krankenhausindividuell mit den
Krankenkassen verhandelt. Es trägt damit den Besonderheiten der
Psychiatrien in unterschiedlichen Regionen Deutschlands Rechnung. Ein
bundesweiter Vergleich der Krankenhausleistungen stellt mehr
Transparenz her.
Neu ist die Möglichkeit der medizinischen Versorgung seelisch
Erkrankter durch das Krankenhaus auch im häuslichen Bereich.
Patientinnen und Patienten können so zu Hause, im gewohnten Umfeld,
behandelt und betreut werden. Angehörige sind besser in den
Genesungsprozess einbezogen. Das Gesetz ermöglicht den
psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern zudem eine gute
Personalausstattung, die in den Pflegesätzen berücksichtigt ist.
Zusätzlich wurde vereinbart, Patienten mit pädophilen
Sexualstörungen in Modellprojekten zu betreuen, zu beraten und zu
therapieren. Alle diese Regelungen tragen dazu bei, die veränderten
Herausforderungen in der medizinischen Versorgung psychisch
erkrankter Menschen zu berücksichtigen."
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