fit und munter - Zahl des Monats November 2016: 84 Prozent

fit und munter

Zahl des Monats November 2016: 84 Prozent


Der Entwurf des
Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes (AMVSG) sieht bislang die
Einführung von Rabattverträgen für generische Zytostatika mit den
pharmazeutischen Herstellern vor. Wird dieses Vorhaben in der
jetzigen Form umgesetzt, können Liefer- und möglicherweise sogar
Versorgungsengpässe in diesem wichtigen Versorgungsbereich nicht
ausgeschlossen werden.

- Bei den aktuell laufenden AOK-Rabattverträgen zeigt sich, dass
bei 84 Prozent der Wirkstoffe, die exklusiv vergeben wurden,
lediglich ein einziger Hersteller den Zuschlag für alle acht
Gebietslose erhalten hat.

- Würde dieses Modell der exklusiven Rabattverträge nun auf
generische Zytostatika angewendet, aus denen in Apotheken die
patientenindividuellen Zubereitungen für die Krebstherapie
hergestellt werden, bedeutete das, dass die
Versorgungssicherheit im Wesentlichen von der Lieferfähigkeit
eines einzigen Unternehmens abhinge.

- Fiele dieses aus, hätte dies fatale Folgen, da mit hoher
Wahrscheinlichkeit kein anderes Unternehmen kurzfristig
einspringen und die Versorgung sicherstellen könnte.

Aufgrund ihrer Größe und Marktmacht müssen die großen
Krankenkassen ausgeschriebene Wirkstoffe oftmals in regionale
Gebietslose aufteilen. Die AOKs beispielsweise teilen Deutschland in
insgesamt acht Gebietslose auf.

Eine Analyse der aktuell laufenden Rabattverträge der AOKs
(Ausschreibungsrunden XIV - XVII) zeigt für die Wirkstoffe, für die
eine Exklusivvergabe ausschließlich an einen Hersteller erfolgt ist,
dass in 84 Prozent der ausgeschriebenen Wirkstoffe ein Hersteller
oder eine Bietergemeinschaft den Zuschlag für alle acht Gebietslose
erhalten hat. Die Aufteilung Deutschlands in Gebietslose läuft somit
faktisch ins Leere.

Der Entwurf des AMVSG sieht vor, dass Krankenkassen - und dies auf
Landesebene sogar gemeinsam - zukünftig auch generische Zytostatika
exklusiv bei den Herstellern ausschreiben sollen.

In einem so sensiblen Bereich wie dem der Krebsmedikamente dürften
die Folgen für die Versorgung der Patienten erheblich sein. Denn
angesichts der Erfahrungen mit den bisherigen exklusiven
Ausschreibungen ist davon auszugehen, dass auch bei den Zytostatika
lediglich ein Hersteller alle Gebietslose für einen Wirkstoff
gewinnt, mit der Folge, dass die Versorgung der Patienten von einem
einzigen Hersteller geschultert werden muss. Treten bei diesem
Hersteller, beispielsweise wegen Produktionsproblemen oder
Wirkstoffknappheit, Lieferengpässe auf, ist mit direkten Auswirkungen
auf die Patientenversorgung zu rechnen. Denn die anderen Hersteller
haben sich mangels Zuschlag aus der Produktion zurückgezogen und kein
Hersteller kann ad hoc den Wirkstoff produzieren und für die
Patientenversorgung zur Verfügung stellen.

Aber gerade bei der medikamentösen Bekämpfung von Krebs darf das -
legitime - Interesse der Kassen, dass Rabatte dem Gesundheitssystem
zugutekommen, nicht zulasten der Versorgungssicherheit gehen. Daher
gilt es, eine Lösung zu finden, die dies gewährleistet -
Rabattverträge für versorgungskritische Arzneimittel sind allerdings
nicht der richtige Weg.



Pressekontakt:
Pro Generika e.V.
Bork Bretthauer
Geschäftsführer
Tel. 030/81616090
info@progenerika.de / www.progenerika.de /
http://twitter.com/progenerika

Original-Content von: Pro Generika e.V., übermittelt durch news aktuell
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