Zu den Dingen, die bis zum Ende des Jahres erledigt werden müssen, sollte auch der Besuch beim Zahnarzt gehören. Diesen Besuch dokumentiert der Zahnarzt im Bonusheft des Patienten – und das ist im Falle von notwendigem Zahnersatz bares Geld wert. Denn nach den gesetzlichen Regelungen ist die Höhe des Krankenkassenzuschusses zum Zahnersatz nicht nur vom Befund des Zahnarztes abhängig, sondern auch von der regelmäßigen Inanspruchnahme und Dokumentation der zahnärztlichen Untersuchung im Bonusheft. Versicherte, die älter als 17 Jahre sind, sollen danach wenigstens einmal in jedem Jahr zu einer Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt gewesen sein, für Versicherte ab sechs Jahren gilt ein Zahnarztbesuch je Halbjahr als Voraussetzung.
Fünf beziehungsweise zehn Jahre regelmäßige Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen müssen nachgewiesen werden, um einen erhöhten Zuschuss zu erhalten. „Viele Versicherte glauben, eine Lücke in diesem Zeitraum sei nicht besonders problematisch. Das ist leider falsch“, warnt die VIACTIV Krankenkasse. „Der Anspruch auf den höheren Zuschuss besteht tatsächlich nur, wenn die Vorsorgeuntersuchungen lückenlos nachgewiesen werden.“ Daher empfiehlt die Kasse: “Versicherte, die in diesem Jahr die Zahnvorsorgeuntersuchung noch nicht in Anspruch genommen haben, sollten schnellstens mit ihrem Zahnarzt einen Termin vereinbaren.“
Aber nicht allein wegen der finanziellen Vorteile sollte man regelmäßig zum Zahnarzt gehen: Im Vordergrund sollte die eigene Mundgesundheit und die möglichst lebenslange Gesunderhaltung der eigenen Zähne stehen. Kein Zahnersatz kann so gut sein wie das Original.