(ddp direct) "Mit dem Durchbruch bei den Verhandlungen zur Förderung der Allgemeinmedizin haben wir einen wichtigen Schritt getan, um die hausärztliche Versorgung in Deutschland zu sichern. Die Gespräche mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft waren schwierig, aber heute kann ich sagen: Die Finanzierung ist gesichert, die strukturellen Verbesserungen sind angestoßen, und wir haben für die kommenden Jahre wenigstens in diesem Bereich Planungssicherheit. Das war und ist enorm wichtig, um den hausärztlichen Nachwuchs zu sichern." Dies hat Dr. Carl-Heinz Müller, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) heute auf der KBV-Vertreterversammlung in Berlin verkündet. Angehende Mediziner, die sich in der Allgemeinmedizin weiterbilden wollen, um später den Beruf des Hausarztes zur ergreifen, erhalten ab dem 1. Januar 2010 sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich ein Honorar von in der Regel 4.080 Euro.
Auch zur elektronischen Gesundheitskarte positionierte sich Müller: "Die Online-Anbindung der Praxen kann eventuell auch ausschließlich über die Kartenlesegeräte erfolgen, ähnlich wie bei den EC-Kartenterminals. Dann wären die gesamten, auf dem PC einer Praxis gespeicherten sensiblen Patientendaten vollständig abgekoppelt." Denkbar wäre auch, so der KBV-Vorstand, den Zuzahlungsstatus des Versicherten und die Zahlung der Praxisgebühr auf der elektronischen Gesundheitskarte zu vermerken. Auf diese Weise ließe sich auch Bürokratie abbauen, da Quittungen entfielen.
Um die Akzeptanz der Krebsfrüherkennung bei den Versicherten zu steigern, will die KBV eine Initiative zur Förderung der Prävention starten. So will sie etwa ein modifiziertes Einladungsverfahren entwickeln. Des Weiteren hat die KBV sich erfolgreich um eine Teilnahme an der Europäischen Partnerschaft für Maßnahmen zur Krebsbekämpfung beworben, berichtete Müller. "Damit werden Patienten in ganz Europa von unserem Know-how profitieren", sagte er.
Erfreut zeigte sich der KBV-Vorstand über die im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung angekündigte Neuordnung der Arzneimittelversorgung. "Der Vertragsarzt ist zukünftig grundsätzlich nur noch für die indikationsgerechte Auswahl des Wirkstoffes und der Verordnungsmenge verantwortlich, eine Preis- und Kostenverantwortung besteht nicht mehr", beschrieb Müller die Forderungen der KBV. Außerdem fordert diese eine Minderung des Mehrwertsteuersatzes für Arzneimittel um die Hälfte.
Als problematisch beurteilte er den Stand der Dinge bei der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV). Nach wie vor gebe es keine flächendeckenden und keine ausreichenden Versorgungsstrukturen: "Die von den Krankenkassen für SAPV gebuchten Ausgaben betrugen für das erste Halbjahr 2009 3,5 Millionen Euro. Eingeplant hatte die Regierung 240 Millionen Euro für 2009!" Als Grund für dieses Defizit nannte Müller die wettbewerbliche Ausrichtung des entsprechenden Gesetzes. Dies sei ein schwerer Konstruktionsfehler. Die KBV werde deshalb weiter im Sinne der Versicherten auf eine Regelung im Kollektivvertrag dringen, so der KBV-Vorstand.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):
Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 149.900 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen im Internet unter: www.kbv.de.