1976 wurde ein Übertritt eines im Schwein vorkommenden Virus auf Menschen beobachtet. Vier Soldaten erkrankten an einer viralen Lungenentzündung, ein Patient starb. Der Virusstamm glich einem ein Jahr zuvor aus Schweinen isolierten Subtyp. Eine neu aufgetretene Variante des Subtyps Influenza-A-Virus H1N1 wurde im April 2009 in Mexiko und den Vereinigen Staaten isoliert. Diese neu aufgetretene Form wird tatsächlich von Mensch zu Mensch übertragen und kursiert als Schlagwort Schweinegrippe.
Fallzahlen
Bis Oktober 2009 waren der Weltgesundheitsorganisation (WHO) weltweit mehr als 440.000 laborbestätigte Infektionen mit dem Schweinegrippe-Virus (H1N1-2009-Virus) gemeldet worden, von denen knapp 6000 tödlich endeten. Das Bild schien überall ähnlich zu sein, d.h., dass die meisten Patienten nur leicht erkrankten. Allerdings gab es eine kleine Zahl von sehr schweren und teilweise tödlichen Verläufen, auch bei jüngeren Personen, die nicht zur Hochrisikogruppe gehören.
In Deutschland bestand seit Mai 2009 neben der Meldepflicht einer festgestellten Influenza-Infektion nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) zusätzlich eine Meldepflicht für Verdachtsfälle. Wegen der schnellen Ausbreitung der Schweinegrippe wurde die Meldepflicht eingeschränkt. Ab November 2009 müssen nur noch Patienten erfasst werden, bei denen die Infektion eindeutig nachgewiesen wurde sowie Todesfälle, die in Verbindung mit der Schweinegrippe stehen.