In keinem EU-Land sind die Arzneimittelpreise, die
Zuzahlungen von Patienten und die Vergütung für Apotheker gleich
geregelt. Die Regelungen zielen darauf ab, Patienten bestmöglich zu
versorgen und Gesundheitssysteme zukunftsfähig zu gestalten.
Arzneimittelpreise und Zuzahlungen
In Deutschland gibt es einheitliche Apothekenabgabepreise für
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Andere Länder nutzen
Höchstpreise oder Preisspannen für Arzneimittel. Patienten zahlen in
allen EU-Ländern, außer Schottland, zu: In Deutschland 10 Prozent des
Arzneimittelpreises (fünf bis zehn Euro), in Finnland, Polen und
Portugal einen produktspezifischen Anteil, in Österreich und England
eine feste Gebühr pro Rezept, Medikament oder Packung und in den
Niederlanden zahlen die Bürger die ersten 375 Euro ihrer
Gesundheitsausgaben selbst. Das entlastet die Krankenkassen und
sichert durch sozial gestaltete Regeln die Versorgung aller
Bevölkerungsgruppen ab.
Apotheker-Margen
Ähnlich vielfältig gestalten sich in Europa die Margen der
Apotheker: Sie reichen von variablen, preisabhängigen bis zu
Festzuschlägen in Prozent vom Arzneimittelpreis, pro Packung oder
Rezept. In Dänemark gibt es Extra-Zuschläge für kleine Apotheken und
den Nachtdienst. Der Arzneiversand hat die niedergelassenen Apotheken
nirgendwo in Not gebracht, da er in den sieben EU-Ländern, in denen
er erlaubt ist, kleine Marktanteile besitzt. Selbst in den USA, wo
der Arzneiversand seit 1946 gestattet ist, hat er einen bestimmten
Marktanteil nie überschritten, obwohl Rabatte locken. Doch ist der
Arzneiversand in den USA fest etabliert.
Wettbewerbsfaktor "Preis"
In Deutschland ist die Lage und der Service bei Apotheken
wettbewerbsrelevant. Der Sachverständigenrat für Gesundheit hat schon
vor Jahren angemahnt, auch den Preiswettbewerb in einem bestimmten
Rahmen zu gestatten. Dies kann den Land-Apotheken helfen, wo wenig
Wettbewerb ist, und damit die flächendeckende Versorgung stärken.
Statt Festpreise sind in Deutschland beispielsweise Höchstpreise für
Medikamente eine mögliche Lösung, den nötigen Wettbewerb im
Apothekenmarkt anzustoßen.
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