Nach monatelangem Ringen um ein gutes
Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III geben die beiden
zuständigen Ausschüsse Arbeit und Soziales sowie Gesundheit heute
ihre Empfehlungen ab: Morgen berät der Bundestag in zweiter und
dritter Lesung die beiden Gesetzentwürfe und die umfangreichen
Änderungsanträge.
"Die Änderungen der Koalition zeigen: Unsere Kampagne
#TeilhabeStattAusgrenzung war erfolgreich - die Abgeordneten haben
unsere Forderungen aufgenommen", so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende
der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages. Mit
ihrer Kampagne hatte sich die Lebenshilfe in den letzten Wochen und
Monaten für dringend notwendige Verbesserungen im
Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III eingesetzt.
Viele der in den Gesetzentwürfen vorgesehenen nachteiligen
Regelungen werden durch die Änderungsanträge verbessert. "Es ist ein
toller Erfolg für Menschen mit Behinderung, dass die Leistungen der
Eingliederungshilfe und Pflegeversicherung weiterhin nebeneinander in
Anspruch genommen werden können", so Ulla Schmidt. Auch steht nun
nicht mehr zu befürchten, dass Menschen die bisher Unterstützung
durch Eingliederungshilfe erhalten haben, diese künftig verlieren.
Vielmehr wird, wie von der Lebenshilfe gefordert, in den nächsten
Jahren erst wissenschaftlich erforscht und dann modellhaft erprobt,
wie der Personenkreis der Leistungsberechtigten künftig sinnvoll
beschrieben werden kann.
Neben diesen positiven Veränderungen enthalten die neuen Gesetze
auch Regelungen, die die Erwartungen der Lebenshilfe und anderer
Behindertenverbände nicht erfüllen. "Leider ist es in den Beratungen
zum Pflegestärkungsgesetz III nicht geglückt, den
Bundesgesundheitsminister zu überzeugen, die pauschale Abgeltung von
Pflegeversicherungsleistungen aufzuheben, sie wird aktuell sogar
ausgeweitet. Diese Benachteiligung von Menschen mit Behinderung muss
endlich beendet werden", so Ulla Schmidt, "Da sich die Ausweitung
erst 2020 auswirken wird, werden wir weiter dafür eintreten, dass
Menschen unabhängig von ihrem Wohnort vollen Zugang zu Leistungen der
Pflegeversicherung erhalten."
Mit der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes geht ein langer
Prozess der Beteiligung und des erfolgreichen Kampfes von Menschen
mit Behinderung und ihren Verbänden zu Ende. Nun beginnt eine Phase
der Umsetzung und Evaluation für alle Beteiligten. Auch diesen
Prozess wird die Lebenshilfe aufmerksam und kritisch begleiten, damit
die neuen Regelungen zu guter Praxis und nötige Nachsteuerungen auf
den Weg gebracht werden.
Pressekontakt:
Kerstin Heidecke
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Redaktion Lebenshilfe-Zeitung
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