Gültige Zuzahlungsbefreiungen etwa für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel oder stationäre Aufenthalte sind auf den 31. Dezember 2016 befristet. Danach heißt es wieder direkt Zuzahlungen leisten - in der Apotheke, beim Physiotherapeuten, im Sanitätshaus, im Krankenhaus oder der Reha-Einrichtung. Denn jeder Leistungserbringer muss anfallende Zuzahlungen unmittelbar kassieren, wenn er die Leistung abgibt. Da verliert man als Betroffener leicht den Überblick, welche Zuzahlungen man schon geleistet hat und wie hoch die gezahlte Gesamtsumme bereits ist. Und – was finanziell ärgerlich ist – gelegentlich geht auch schon mal ein Beleg verloren. Denn niemand soll durch Zuzahlungen übermäßig belastet werden. Daher sind sie auf zwei Prozent der Bruttoeinnahmen des Versicherten – bei Verheirateten und Lebenspartnern werden die Einkünfte zusammengerechnet – begrenzt. Bei chronisch Kranken liegt die Belastungsgrenze bei einem Prozent. Wer seine Belastungsgrenze erfüllt hat – und um dies nachzuweisen bedarf es der Zahlungsbelege – ist dann für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreit.
Um es gerade kranken Versicherten einfacher zu machen den Überblick zu behalten und vom Sammeln und Nachrechnen der Einzelbelege unabhängig zu machen, bietet die VIACTIV Krankenkasse seit Jahren die Möglichkeit der Vorauszahlung an. Das bedeutet: Versicherte zahlen den Betrag ihrer Belastungsgrenze ein und erhalten im Gegenzug einen Befreiungsausweis für das neue Jahr.
„Für viele Versicherte ist es besser, rechtzeitig die Befreiung für das kommende Jahr zu beantragen und den Zuzahlungsbetrag als Vorauszahlung zu leisten. Die Befreiung gilt dann immer auch für beide Ehe- oder Lebenspartner, selbst wenn sie bei unterschiedlichen Krankenkassen versichert sind“, empfehlen die Kundenberater der VIACTIV Krankenkasse. „Versicherte, die bereits in diesem Jahr von Zuzahlungen befreit waren, informieren wir automatisch und schicken ihnen ein Vorauszahlungsangebot für 2017 zu. Sollten wir auch einen Nachweis durch den Arzt benötigen, dass unser Versicherter weiterhin chronisch krank ist, informieren wir auch darüber. Das macht es allen Beteiligten leichter.“
Übrigens: die Befreiung von Zuzahlungen gilt nicht für die Eigenanteile beim Zahnersatz.
Fragen zu Zuzahlungen und Befreiung beantworten die Kundenberater der VIACTIV Krankenkasse an allen Standorten, telefonisch kostenlos unter 0800 222 12 11 und unter service@viactiv.de