"Parallele Versorgungsstrukturen in der
Pflegeberatung helfen den betroffenen Menschen nicht weiter",
kritisiert Dr. Christopher Hermann das am Donnerstag (01.12.2016) vom
Bundestag beschlossene dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III). Dieses
sieht unter anderem vor, die Pflegeberatung im Rahmen von
Modellvorhaben von den Pflegekassen auf die Kommunen zu übertragen.
In Baden-Württemberg könnte es dann ab dem kommenden Jahr acht
Modellkommunen geben.
"Die AOK Baden-Württemberg unterstützt schon heute ihre rund
200.000 pflegebedürftigen Versicherten mit qualitativ hochwertigen
Pflegeberatungen und Pflegeleistungen und wird dies auch weiterhin
tun", so Hermann weiter. "Allein 100 hochqualifizierte
Pflegeberaterinnen und Pflegeberater sind hierzu im ganzen Land im
Einsatz und beraten vor allem im häuslichen Umfeld."
Bei der Umsetzung des Gesetzes seien jetzt Parallelstrukturen zu
vermeiden, dafür müssten bestehende Netzwerke gestärkt werden. "Das
geht nur mit klar definierten Verantwortlichkeiten und wenn sich alle
Beteiligten an einen Tisch setzen. Hier gilt es die Möglichkeiten des
Gesetzes zu nutzen, bei der Durchführung der Modellkommunen einen
Beirat mit allen Beteiligten einzurichten", betont der Chef der
Südwest-AOK.
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