Zum 1. Januar 2017 tritt die neue Pflegereform in Kraft. Die
Experten der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) klären auf, wer
besser noch vor der Reform handeln sollte und geben Tipps für einen
ausreichenden Versicherungsschutz.
Ab kommendem Jahr wird es einige gesetzliche Veränderungen geben,
die das Leben vieler Pflegebedürftiger verbessern sollen: Zukünftig
gelten alle Menschen gleichermaßen als pflegebedürftig, die nicht
mehr ohne Hilfe allein leben können - unabhängig davon, ob sie
körperlich, psychisch oder kognitiv beeinträchtigt sind. Die Reform
berücksichtigt damit stärker die Bedürfnisse von Menschen mit
sogenannter eingeschränkter Alltagskompetenz, also insbesondere von
Demenzkranken, deren Leistungsansprüche deutlich erhöht werden.
Gleichzeitig werden die derzeit geltenden drei Pflegestufen durch
fünf Pflegegrade ersetzt.
Wer sollte jetzt den Antrag stellen, wer bis 2017 warten? Für
einige ist es sinnvoll, noch dieses Jahr einen Antrag auf Leistungen
aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu stellen, denn nicht alle
Pflegebedürftigen profitieren vom neuen System. Da sich die
Bewertungskriterien geändert haben, kann es zum Beispiel für Menschen
mit rein körperlichem Handicap schwerer werden, in einen der höheren
Pflegegrade eingestuft zu werden. Wer also glaubt, dass die
bestehende Hilfsbedürftigkeit die Voraussetzungen dafür erfüllt,
sollte einfach schriftlich und formlos die Einstufung in eine
Pflegestufe bei der Pflegekasse beantragen. Die Pflegekasse ist in
der Regel über die Krankenversicherung zu erreichen und die Prüfung
kostenfrei. "Bei der Umstellung auf das neue System herrscht
Bestandsschutz", erklären die Experten der DVAG hierzu. "Die 2016
bewilligten Einstufungen bleiben erhalten und werden automatisch in
die entsprechenden Pflegegrade umgewandelt. So bekommt niemand, der
schon in einer Pflegestufe ist, weniger Geld als vorher."
Menschen, die jedoch bisher nicht in vollem Maße von der
Pflegeversicherung berücksichtigt wurden, wie zum Beispiel
Demenzkranke, sollten mit der Einstufung wiederum bis nächstes Jahr
warten.
Frühzeitig handeln und Versorgungslücke schließen
Trotz aller Leistungszusagen - wer im Pflegefall finanziell
ausreichend abgesichert sein möchte, sollte zusätzlich privat
vorsorgen. Denn die staatlichen Leistungen decken nur einen Teil der
Kosten ab und die entstehende Versorgungslücke kann erheblich sein.
Im höchsten Pflegegrad zahlen die Pflegekassen beispielsweise 2.005
Euro. Das mag sich nach viel Geld anhören, doch ein Platz im
Pflegeheim kostet Untersuchungen zufolge, je nach Region,
durchschnittlich zwischen 2.600 und 4.600 Euro im Monat.
1. Pflegetagegeldversicherung
Der flexibelste Schutz gegen eine im Alter drohende
Versorgungslücke ist die Pflegetagegeldversicherung. Je nach
Pflegestufe erhalten Versicherte dabei einen zuvor vereinbarten
Betrag für jeden Pflegetag. Über diesen können sie frei verfügen -
beispielsweise, um eine private Haushaltshilfe zu bezahlen. Zudem
bezuschusst der Staat die Pflegetagegeldversicherung unter bestimmten
Voraussetzungen im Rahmen des sogenannten Pflege-Bahrs mit sechzig
Euro im Jahr. Wie bei vielen Policen gilt: Je früher der Vertrag
abgeschlossen wird, desto vorteilhafter ist es für den Versicherten.
2. Pflegerentenversicherung
Eine Pflegerentenversicherung zahlt Versicherten bei Eintritt der
Pflegebedürftigkeit einen festen monatlichen Betrag bis zum
Lebensende. Die Höhe der Pflegerente hängt dabei vom attestierten
Pflegegrad ab. "Mit dem Abschluss besteht ein sofortiger
Versicherungsschutz und sobald der Versicherungsfall eintritt, müssen
keine Beitragszahlungen mehr geleistet werden", unterstreichen die
DVAG-Experten. "Darüber hinaus sollte beim Abschluss einer
Pflegerentenversicherung darauf geachtet werden, dass
Beitragsstabilität gilt. Die Beiträge können dann nicht nachträglich
erhöht werden", raten die Experten der DVAG.
Welche der beiden Varianten in Betracht kommt, hängt von der
individuellen Lebenssituation und den Möglichkeiten einer staatlichen
Förderung ab. Eine persönliche Beratung im Vorfeld ist daher in jedem
Fall sinnvoll.
Über die Deutsche Vermögensberatung (DVAG)
Mit rund 3.400 Direktionen und Geschäftsstellen betreut die
Deutsche Vermögensberatung ca. 6 Millionen Kunden rund um die Themen
Finanzen, Vorsorge und Absicherung. Die DVAG ist Deutschlands größte
eigenständige Finanzberatung. Sie bietet umfassende und
branchenübergreifende Allfinanzberatung für breite
Bevölkerungskreise, getreu dem Unternehmensleitsatz "Vermögensaufbau
für jeden!" Die Deutsche Vermögensberatung wurde 1975 von Dr.
Reinfried Pohl (1928-2014) gegründet. Andreas Pohl ist seit 2014
Vorsitzender des Vorstands des Familienunternehmens. Aktuelle
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