> Die Realisierung von Rabattverträgen der gesetzlichen Krankenkassen für Medikamente, Medizinprodukte und Hilfsmittel ist eine Folge der unsäglichen gesetzlichen Regelungen der letzten Jahrzehnte für die Versicherten und Patienten.
Die Bürgerinitiative Gesundheit DGVP e.V. hat von Anfang an gegen diese Entwicklung eindeutig Stellung bezogen und nach der Installation der Rabattverträge eine Offenlegung in Form einer Kosten-Nutzen-Bewertung gefordert. Die Fachzeitschrift Medical Tribune hat mit Unterstützung der DGVP und der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e.V. eine Studie erstellt, die auf die negativen Erfahrungen mit den Ausschreibungen für Medikamente und die große Unsicherheit der Patienten usw. hinweist. Diese, so belegt die Medical Tribune Studie, enden sehr oft in mangelnder Therapietreue oder auch Non-Compliance.
Nun steht auch über eine Studie der Hochschule Fresenius von Frau Prof. Dr. Gudrun Neises und Kollegen zusätzlich fest:
- 49% der befragten Patienten klagten über neue Nebenwirkungen nach der Umstellung auf ein rabattiertes Arzneimittel
- 9% der Patienten mussten wegen der Umstellung ambulant oder stationär behandelt werden
- 14% der Patienten benötigten eine Co-Medikation, da andere Beschwerden auftraten und behandelt werden mussten
- 60% wünschten sich ihr altes Medikament zurück
- 58% waren bereit privat dafür eine Zuzahlung zu leisten
Die medikamentöse Versorgung, die nur über den Preis gesteuert wird, schädigt die Patienten und Kunden der gesetzlichen Krankenkassen.
Die Bürgerinitiative Gesundheit DGVP e.V. fordert zusätzlich von allen gesetzlichen Kassen die ganzheitliche Transparenz der Kosten zu den existenten 9.525 Rabattverträgen zwischen 187 Krankenkassen und 139 pharmazeutischen Herstellern. Auch von den Herstellern fordern wir die Aufstellung zu deren zusätzlichen Verwaltungskosten.
Weiterhin fordert der Vorstand der Bürgerinitiative Gesundheit DGVP e.V., vertreten durch den Präsidenten Wolfram ? Arnim Candidus, von der Bundesregierung, die Verpflichtung des Apothekers aufzuheben, Medikamente gegen Rabattarzneimittel auszutauschen. Die Entmündigung des Patienten muss beendet werden und die Entscheidung des verordnenden und für die Therapie verantwortlichen Mediziners muss wieder zur vollen Berücksichtigung zurückgeführt werden.
Ein Beibehalten der derzeitigen Regelung ist unwirtschaftlich und unethisch und belastet die Lebensqualität Patienten in negativer Weise. Die DGVP fordert als logische Konsequenz die umgehende Abschaffung der Rabattverträge.
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