fit und munter - Nacht- und Notdienst ist nicht gleich verteilt / Diejenigen, die mehr Dienste leisten als andere, sollten davon auch profitieren

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Nacht- und Notdienst ist nicht gleich verteilt / Diejenigen, die mehr Dienste leisten als andere, sollten davon auch profitieren


Serie: Arzneimittelversorgung in Deutschland, Teil
10

Jede in Deutschland zugelassene Versandapotheke ist am Nacht- und
Notdienst beteiligt. Direkt dadurch, dass jede deutsche
Versandapotheke auch eine Präsenzapotheke betreiben muss. Indirekt
beziehungsweise überproportional monetär über den Nacht- und
Notdienstfonds, der 2013 eingerichtet wurde und wo jede Apotheke pro
verkaufte Arzneimittelpackung 16 Cent einbezahlt.

Dieses solidarische Prinzip unterstützt der BVDVA. Wer viel
verkauft, zahlt viel in den Nacht- und Notdienst ein. "Die starken
stützen die Schwachen", sagt Christian Buse, der Vorsitzende des
BVDVA und bringt das auf eine einfache Formel.

Seit ein paar Tagen liegt ein Gesetzentwurf vor, der den Versand
mit verschreibungspflichtigen Medikamenten verbieten soll. Die
Kernbegründung: Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung mit
Arzneimitteln. In Deutschland herrscht bei Apotheken - anders als bei
den Ärzten, wo die Kassenärztliche Bundesvereinigung einen
Sicherstellungsauftrag hat - Niederlassungsfreiheit. Apotheken
siedeln sich also dort an, wo Ärzte Medikamente verschreiben.

In manchen Regionen leisten Apotheken überdurchschnittlich viele
Nacht- und Notdienste, weil es dort schlicht nicht viele Apotheken
gibt. Der Nacht- und Notdienst ist also kein großes Thema in den
Ballungsgebieten. Ein Anreiz für Apotheken, sich also in
strukturschwächeren Gegenden niederzulassen, könnte eine Aufstockung
der Nacht- und Notdienstpauschale aus den Apothekenmargen sein. "Hier
haben wir konkrete Vorschläge unterbreitet", so Apotheker Buse. "Wenn
es der Politik wirklich um die Sicherstellung der Versorgung in der
Fläche geht, wäre hier ein guter Ansatz", ist Buse überzeugt und
führt weiter aus: "Wer viele Dienste anbieten muss, bekommt am Ende
mehr raus. Das dient der Versorgungssicherstellung und tut keinem
weh. Warum Teile der Politik auf ein pauschales Verbot setzen, um ein
Problem zu beheben, das sich so nicht beheben lässt, erschließt sich
mir nicht."



Rückfragen:
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Original-Content von: BVDVA Bundesverband Deutscher Versandapotheken, übermittelt durch news aktuell
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