Berlin, 20.12.2016 - "Die Verantwortung für die
Organisation der medizinischen Versorgung muss dort liegen, wo die
Versorgung stattfindet - auf der regionalen Ebene. Deshalb ist es
gut, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf detaillierte
bundesweite Vorgaben für die qualitätsorientierte Krankenhausplanung
verzichtet." Das sagte Dr. Günther Jonitz, Vorsitzender des
Ausschusses Qualitätssicherung der Bundesärztekammer, mit Blick auf
die Entscheidung des G-BA zu planungsrelevanten
Qualitätsindikatoren, die künftig von den Ländern in der
Krankenhausplanung genutzt werden können (Link). Mit der Auswahl der
Indikatoren, die sich zunächst auf das Fachgebiet der Frauenheilkunde
und Geburtshilfe beschränkt, entsprach der G-BA weitgehend dem
Vorschlag des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im
Gesundheitswesen von August dieses Jahres. Die Länder hätten sich
stärker ausdifferenzierte Qualitätsbewertungen gewünscht, um auf
dieser Basis Krankenhausabteilungen von der Versorgung auszuschließen
oder zuzulassen. "Man darf die Länder aber nicht aus der
Verantwortung für eine passgenaue Versorgungsplanung vor Ort
entlassen. Eine wirklich patientengerechte Versorgungssteuerung kann
man nicht Top-Down von der Bundesebene aus organisieren", so Jonitz.
Der G-BA habe auf seine eingeschränkten rechtlichen Kompetenzen für
Planungsentscheidungen auf Landesebene verwiesen. Daneben seien aber
auch die methodischen Herausforderungen erkennbar geworden, mit den
Indikatoren der externen stationären Qualitätssicherung weitergehende
Qualitätsdifferenzierung zu erreichen. Jonitz hob positiv hervor,
dass die Richtlinie für die Datenvalidierung auffälliger
Krankenhäuser die Landesgeschäftsstellen Qualitätssicherung aktiv
einbindet. "Es ist vernünftig, das Verfahren nicht zu sehr zu
zentralisieren und die langjährige Expertise auf Landesebene zu
nutzen." Der Grundgedanke des Gesetzgebers, so Jonitz,
Qualitätsaspekte in die Krankenhausplanung einzuführen, sei jedoch
richtig und werde von der Ärzteschaft unterstützt. Die Hoffnung liege
nun auf der Entwicklung geeigneter Konzepte für die
qualitätsorientierte Krankenhausplanung.
https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/2812/
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