Als irreführend und falsch bezeichnet der BPI die Behauptung des
GKV Spitzenverbandes (GKV-SV), jedes dritte neue Medikament habe
keinen zusätzlichen Nutzen für Patienten. BPI-Hauptgeschäftsführer
Henning Fahrenkamp: "Bei mehr als 70 Prozent der Patientengruppen,
für die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Zusatznutzen als
nicht belegt sieht, ist er aus rein formalen Gründen zu seinem Urteil
gekommen. Über den therapeutischen Stellenwert des Medikaments für
einen einzelnen Patienten sagt diese Beurteilung nichts aus - das
weiß auch Herr von Stackelberg." Der BPI warnt davor, mit Polemik
Ärzte und Patienten zu verunsichern.
Die lapidare Bilanz, die der GKV-Spitzenverband zieht, kommt
pünktlich zu Beginn des Wahljahres. Angeblich hätte jedes dritte neue
Medikament für Patienten keinen zusätzlichen Nutzen. Henning
Fahrenkamp: "Weil viele Innovationen aus rein formalen Gründen des
Bewertungsverfahrens keinen Zusatznutzen zugesprochen bekommen,
können sie keinen entsprechenden Erstattungsbetrag erzielen und
müssen häufig vom Markt gehen. So wurde erst kürzlich einem nach
Expertenaussage vielversprechenden neuen Mittel gegen Lungenkrebs der
Zusatznutzen aus rein formalen Gründen abgesprochen. Am Ende leiden
darunter die Patienten, denen die Innovation nicht mehr zur Verfügung
steht. Der GKV Spitzenverband kann durch seine starke Position im
G-BA - er ist dort die Fraktion mit den meisten Stimmen - Einfluss
darauf nehmen, was einen Zusatznutzen zugesprochen bekommt und was
nicht. Bei der Beobachtung der Ergebnisse muss die Frage erlaubt
sein, ob es dabei immer um das Patientenwohl und nicht vielmehr allzu
oft um eine reine Kostensteuerung geht."
Die Antwort gibt der GKV-Spitzenverband mit den Rückschlüssen aus
seiner "AMNOG-Bilanz" selbst: So sollen Ärzte zukünftig in Form eines
zentralen Softwaresystems über den Zusatznutzen der AMNOG-Präparate
informiert werden. Die Pharmaindustrie dürfe darauf keinen Einfluss
haben. "Ein solches Arztinformationssystem lehnen wir ab", sagt
Fahrenkamp. "Es wäre das Ende der ärztlichen Therapiefreiheit und der
Einstieg in ein kassengelenktes Arztsteuerungssystem. Vielmehr
brauchen wir einen integrierten und transparenten Ansatz, der den
Arzt in seiner Entscheidungsfindung unterstützt, ohne die
Therapiefreiheit einzuschränken. Die Mitwirkung der pharmazeutischen
Hersteller ist hierbei wichtig, weil allein die vorgenommene
Nutzenbewertung dem Arzt keine hinreichende Aussagekraft bietet.
Vielmehr braucht er zur optimalen Behandlung des Patienten ggf.
therapierelevante Hinweise der Fachgesellschaften und Hersteller.
Dass der GKV-SV dem Arzt und damit dem Patienten diese Informationen
vorenthalten möchte, hat mit einer guten Versorgungsqualität nichts
zu tun. Darüber hinaus muss an dieser Stelle deutlich klargestellt
werden, dass ein Arzneimittel mit dem Ergebnis "Zusatznutzen nicht
belegt" kein nutzloses Arzneimittel ist. Es bedeutet vielmehr, dass
der G-BA den Zusatznutzen des Medikaments auf Basis seiner
Bewertungssystematik nicht höher einstuft als den einer von ihm
vorgegebenen Vergleichstherapie. Auch ein solches Präparat kann einen
Zusatznutzen haben, der mit den bislang vorliegenden Daten noch nicht
belegt werden konnte. Es hat aber nicht nur keinen geringeren Nutzen;
vielmehr kann es eine wichtige und für bestimmte Patienten ggf. die
einzige Behandlungsalternative darstellen. Das muss
unmissverständlich an den Arzt kommuniziert werden."
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Julia Richter (Pressesprecherin), Tel. 030/27909-131, jrichter@bpi.de
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