Mit eingängigen, aber tendenziell irreführenden Zahlen hat der
Vorstands-Vize des Spitzenverbands der Gesetzlichen
Krankenversicherungen (GKV) heute behauptet: Nur ein Drittel der im
"AMNOG-Verfahren" untersuchten neuen Arzneimittel weise einen
"belegten Zusatznutzen" auf. Er müsste es besser wissen: So einfach,
wie der GKV-Funktionär es darstellt, ist die Sache mit dem "belegten
Zusatznutzen" keineswegs.
Mit dem Arzneimittelneuordnungsgesetz (AMNOG) wurde 2011 das
System der "frühen Nutzenbewertung" eingeführt. Für neue Medikamente
entwickelt es sich immer mehr zum Hürdenlauf. Denn die Bewertung
"kein belegbarer Zusatznutzen" wird häufig missverstanden - von
manchen sogar gern. http://ots.de/iFXhO
Das AMNOG im Grundschulalter: Seit sechs Jahren gibt es das
Verfahren der frühen Nutzenbewertung. Eine Bilanz in Zahlen.
http://ots.de/1u8yY
Wie ein "TÜV für neue Arzneimittel" soll das AMNOG-Verfahren
funktionieren - und dabei den zusätzlichen Nutzen neuer Medikamente
ermessen. Doch die Methoden, die das Studieninstitut IQWiG und der
Bewertungsausschuss G-BA ansetzen, sind umstritten. Das Video erklärt
die Hintergründe. http://ots.de/aDvBv
Pressekontakt:
Winfried Rauscheder
Redaktion Pharma Fakten
www.pharma-fakten.de
E-Mail: redaktion@pharma-fakten.de
http://twitter.com/pharmafakten
Tel.: +49 89 1250 153 66
Original-Content von: PHARMA FAKTEN, übermittelt durch news aktuell