Ältere oder schwer kranke Menschen sollten vor
einem Wechsel der Krankenkasse neben Kriterien wie Extra-Leistungen,
Höhe der Zusatzbeiträge, Erreichbarkeit und Service auch ihre
aktuellen Therapien beachten. "Es kann sein, dass die neue Kasse eine
laufende Behandlung erneut prüft", sagt Eugen Brysch, Vorstand der
Deutschen Stiftung Patientenschutz, im Gesundheitsmagazin "Apotheken
Umschau". "Es ist etwa möglich, dass das bekannte Medikament von der
neuen Kasse nicht bezahlt wird und sie ein günstigeres Ersatzprodukt
mit dem gleichen Wirkstoff bietet." Auch bei Windeln für
Inkontinenz-Betroffene kann es erhebliche Unterschiede geben.
Vorsicht ist zudem bei von der Kasse geliehenen Hilfsmitteln wie
Rollstühlen, Rollatoren oder Pflegebetten geboten. "Diese sind
Eigentum der Krankenkasse. Während die alte Kasse alles sofort
abholt, kann es mit der Neulieferung dauern", so Brysch.
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Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 1/2017 A liegt in den
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