Nur jedes fünfte Rabattarzneimittel ist teilweise oder komplett
von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Im Vorjahr war es noch jedes
dritte Medikament. Nach Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes
(DAV) ist die Befreiungsquote zu Jahresbeginn 2017 auf 22,8 Prozent
gefallen, nachdem sie Ende 2016 noch bei 31,6 Prozent gelegen hatte.
Ursachen dafür sind das Auslaufen alter Rabattverträge und das
Inkrafttreten neuer Rabattverträge zum Jahreswechsel.
Rabattverträge sind Verträge einzelner Krankenkassen mit
bestimmten Pharmaherstellern. Die Krankenkassen verpflichten sich
dabei, dass ihre Versicherten auf Rezept nur die Medikamente ihrer
Partner erhalten, während die Hersteller für diese Zusage einen
Mengenrabatt gewähren. Die Krankenkassen können zudem entscheiden, ob
sie ihre Versicherten bei den rabattierten Medikamenten von der
gesetzlichen Zuzahlung in Höhe von 5 bis 10 Euro pro
rezeptpflichtiger Packung entbinden - entweder komplett oder zur
Hälfte.
"Die Rabattverträge schränken zwar die Versorgungsfähigkeit und
Therapiebreite in den Apotheken erheblich ein, helfen aber den
Krankenkassen, jedes Jahr mehrere Milliarden Euro einzusparen", sagt
Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV).
"Umso unverständlicher ist es deshalb, wenn die Krankenkassen ihre
Versicherten nicht an den Ersparnissen teilhaben lassen." Becker sagt
auch: "Wenn die Krankenkassen ihre Versicherten wirklich entlasten
wollen, sollten sie ihnen die Zuzahlungen erlassen, wenn zugleich die
Ersparnisse aus den Rabattverträgen immer weiter steigen."
Zum Hintergrund: Im Jahr 2015 haben die gesetzlichen Krankenkassen
durch Rabattverträge mehr als 3,6 Mrd. Euro eingespart; allein in den
ersten drei Quartalen des Jahres 2016 beliefen sich die Ersparnisse
schon auf mehr als 2,8 Mrd. Euro - ein neuer Jahresrekord für 2016
ist in Sicht. Die gesetzlichen Zuzahlungen für Arzneimittel zu
Gunsten der Krankenkassen liegen derweil pro Jahr bei mehr als 2 Mrd.
Euro. Knapp sieben Millionen Menschen - etwa zehn Prozent aller
gesetzlich Krankenversicherten - sind nach Erreichen ihrer
Belastungsgrenze generell von Zuzahlungen befreit.
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