fit und munter - Gemeinsame Pressemitteilung: Kieferorthopädie: Mehr Klarheit und mehr Patientenschutz / Neue Vereinbarung schafft zusätzliche Transparenz und Sicherheit

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Gemeinsame Pressemitteilung: Kieferorthopädie: Mehr Klarheit und mehr Patientenschutz / Neue Vereinbarung schafft zusätzliche Transparenz und Sicherheit


Mit einer neuen Vereinbarung zur
kieferorthopädischen Behandlung bei Kassenpatienten haben die
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Berufsverband
der Deutschen Kieferorthopäden (BDK) im Hinblick auf vertragliche und
darüber hinausgehende Leistungen und Kosten mehr Transparenz
geschaffen. Die Vereinbarung unterstreicht den grundsätzlichen
Anspruch für gesetzlich Versicherte auf eine zuzahlungsfreie
kieferorthopädische Behandlung. Entscheidet sich der Patient nach
entsprechender Aufklärung im Rahmen seiner Wahlfreiheit für
Leistungen, die über den Leistungskatalog der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) hinausgehen, gewährleisten transparente
Regelungen die Planung, Kostenkalkulation und Abrechnung von Mehr-
oder Zusatz- und außervertraglichen Leistungen. Sie stärken zugleich
die Rechte von Patientinnen und Patienten, die auch diese
Behandlungsmethoden vereinbaren können. Darüber hinaus schafft die
Regelung auch Rechtssicherheit für Kieferorthopäden und
kieferorthopädisch tätige Zahnärzte.

Gemeinsam erarbeitet und unterzeichnet wurde die neue Vereinbarung
von der KZBV und dem BDK unter wissenschaftlicher Begleitung der
Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie (DGKFO) und der Deutschen
Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK).

Jedes Jahr werden in Deutschland etwa 410.000 kieferorthopädische
Behandlungen zulasten der GKV begonnen. Bei den Patienten handelt es
sich um Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr mit Zahn- oder
Kieferfehlstellung eines bestimmten Schweregrades und um Erwachsene,
die eine kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Therapie
benötigen. Diese Patientengruppen haben Anspruch auf eine
zuzahlungsfreie Behandlung im Rahmen des Leistungskataloges der
gesetzlichen Krankenversicherung, die dem aktuellen Stand
wissenschaftlicher Erkenntnisse entspricht und gute
Behandlungsergebnisse ermöglicht.

Die moderne Kieferorthopädie bietet Behandlungsmethoden und
-geräte, die zum Beispiel weniger Tragedisziplin erfordern
(sogenannte Non-Compliance-Geräte), die Zahnpflege erleichtern (zum
Beispiel miniaturisierte Brackets) oder eine geringere optische
Beeinträchtigung mit sich bringen (zum Beispiel zahnfarbene
Brackets). Diese Angebote gehören jedoch nicht zum
GKV-Leistungskatalog, sondern müssen entweder teilweise oder
vollständig von den Patienten selbst bezahlt werden. Nehmen Patienten
beispielsweise Mehrleistungen in Anspruch, werden die Kosten für die
Regelversorgung über die jeweilige KZV gegenüber der gesetzlichen
Krankenkasse abgerechnet, die Mehrkosten sind vom Versicherten oder
dessen Sorge-/Vertretungsberechtigten selbst zu tragen. Die neue
Vereinbarung gewährleistet die Aufklärung der Patienten hinsichtlich
ihrer Ansprüche auf eine zuzahlungsfreie Behandlung ebenso wie über
die ihnen zustehende Wahlfreiheit. Sie schafft darüber hinaus
Transparenz über eventuell entstehende Zusatzkosten, die selbst
getragen werden müssen. Zudem regelt die Vereinbarung die dafür
notwendige Übereinkunft von Zahnarzt und Patient bei
privatzahnärztlichen Leistungen sowie deren Abrechnung. Damit leistet
die Zahnärzteschaft einen weiteren Beitrag zur verständlichen
Patienteninformation und gibt Patienten und Zahnärzten ein Instrument
an die Hand, um eine individuelle kieferorthopädische Behandlung
gemeinsam zu gestalten.

Die Vereinbarung nebst Formularen und weitere Informationen zu dem
Thema können unter www.kzbv.de/pm-kfo-vereinbarung abgerufen werden.



Pressekontakt:
KZBV: Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Kai Fortelka
Telefon: 030 280 179-27, E-Mail: presse@kzbv.de

BDK und DGKFO:
Birgit Wolff
Telefon: 0171-26 52 438, E-Mail: info@zahndienst.de

DGZMK:
Markus Brakel
Telefon: 02104-50 56 713, E-Mail: markus.brakel@dgzmk.de

Original-Content von: Kassenzahn?rztliche Bundesvereinigung, übermittelt durch news aktuell
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