fit und munter - GKV-SVSG legt Selbstverwaltung in Fesseln / Stellungnahme der KZBV unverändert kritisch

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GKV-SVSG legt Selbstverwaltung in Fesseln / Stellungnahme der KZBV unverändert kritisch


Anlässlich der heutigen Anhörung im Deutschen
Bundestag zum sogenannten GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz
(GKV-SVSG) äußert sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
(KZBV) in ihrer aktuellen Stellungnahme unverändert kritisch:

"Auch wenn einige ursprünglich vorgesehenen Regelungen und
Repressalien mittlerweile nicht weiter verfolgt werden, lehnen wir
auch den derzeitigen Entwurf nach wie vor klar ab. Die
Grundkonzeption einer Kontroll- und Bevormundungsobrigkeit bleibt
schließlich bestehen - unabhängig davon, dass der Hinwendung zu einer
formalen Fachaufsicht zwischenzeitlich eine Absage erteilt wurde.
Auch die verbleibenden Maßnahmen würden die
Selbstverwaltungskörperschaften erheblich schwächen und für ein
funktionierendes Gesundheitswesen notwendige Entscheidungsprozesse
lähmen. Damit wir unsere gesetzlichen Aufgaben aber erfüllen können,
benötigen wir den dafür unverzichtbaren Handlungs- und
Gestaltungsspielraum", sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des
Vorstandes der KZBV.

Besonders kritisch sieht die KZBV nach wie vor

- die Pflicht zur namentlichen Abstimmung in der
Vertreterversammlung, durch die sachwidrig in die freie Ausübung des
Mandats der Mitglieder eingegriffen und damit gegen demokratische
Grundsätze verstoßen wird,

- die haushaltsrechtlichen Vorgaben, welche die Haushaltsautonomie
als wesentlichen Bestandteil der Selbstverwaltungshoheit aushöhlen
und die Finanzplanung erheblich erschweren würde, sowie

- den möglichen Einsatz eines so genannten "Entsandten für
besondere Angelegenheiten", der unter bestimmten Voraussetzungen die
Körperschaften von innen heraus lenken kann.

Die KZBV appelliert mit Nachdruck an den Gesetzgeber, den
Gesetzentwurf vollständig zurückzuziehen. Das GKV-SVSG richtet weit
mehr Schaden an, als dass es nutzt. Zumindest aber sollten die
geplanten Regelungen deutlich praxistauglicher ausgestaltet werden.
Nur dadurch würde verhindert, dass durch eine Verschärfung
aufsichtsrechtlicher Kompetenzen die bislang bewährte Statik der
gesamten Selbstverwaltung und das vertrauensvolle Arbeitsverhältnis
mit der Aufsicht ohne Not beeinträchtigt werden.

Die aktuelle Stellungnahme der Vertragszahnärzteschaft zum
GKV-SVSG kann auf der Website der KZBV abgerufen werden.



Pressekontakt:
Kai Fortelka
Telefon: 030 280 179 27
Email: presse@kzbv.de

Original-Content von: Kassenzahn?rztliche Bundesvereinigung, übermittelt durch news aktuell
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