Der so genannte Heil- und Kostenplan des Zahnarztes zeigt, welcher Befund vorliegt und wie die Versorgung aussehen soll. Und er gibt Auskunft über den zu erwartenden Eigenanteil. Denn der Zuschuss der Krankenkasse liegt bei 50 Prozent der Kosten für die Regelversorgung (Festzuschuss). Hat der Patient regelmäßig die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen, steigt der Festzuschuss - um 20 Prozent nach fünf Jahren und um weitere 10 Prozent nach zehn Jahren regelmäßiger Vorsorge. Damit sind rund 65 Prozent der Kosten für die Regelversorgung abgedeckt, der Rest geht zu Lasten des Versicherten. Das gilt auch, wenn der Versicherte sich für eine höherwertige Versorgung entscheidet.
Einkommensschwache Versicherte werden durch besondere Regelungen vor Überforderung geschützt. Liegt das Monatseinkommen 2017 nicht über 1190 € (40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße), wird der Festzuschuss von der Kasse verdoppelt. Liegt das Einkommen über der genannten Grenze von 1190 €, ist ein erhöhter Zuschuss von einer Vergleichsrechnung abhängig. Die Kasse erstattet zusätzlich den Betrag, um den der Festzuschuss das 3fache der Differenz zwischen den monatlichen Einnahmen zum Lebensunterhalt und 1190 € übersteigt. Im Haushalt lebende Angehörige werden entsprechend berücksichtigt. Insgesamt ist der Zuschuss niemals höher als die tatsächlichen Kosten.
Beispiel: Krone
Festzuschuss 50% 142,22 €
Bonus 20% 170,66 €
Bonus 30% 184,89 €
Einkommen geringer als 1190€, doppelter Festzuschuss 284,44 €
Zusätzlicher Zuschuss bei Einkommen von z.B. 1210€ 82,22 €
(1210€ - 1190€ = 20€; 20€ x 3 = 60€; 142,22€ - 60€ = 82,22€)
Die VIACTIV empfiehlt den Abschluss einer Zusatzversicherung bei ihrem Kooperationspartner BARMENIA Krankenversicherung, um den Eigenanteil beim Zahnersatz möglichst gering zu halten oder gar auf Null zu senken.
Informationen zum Thema unter www.VIACTIV.de oder kostenlos unter 0800 222 12 11