Bundestag beschließt Gesetzesnovelle - Allein der
Arzt entscheidet über Notwendigkeit
Der Bundestag wird voraussichtlich am heutigen Donnerstag ein
Gesetz beschließen, das Ärzten die Verordnung von Cannabis-Produkten
für schwerkranke Menschen erlaubt. Dazu erklären die
gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Maria Michalk, und die zuständige Berichterstatterin Karin Maag:
"Eine Vielzahl von Patienten leidet unter schwerwiegenden
Erkrankungen, für die es bislang keine wirksame Schmerztherapie gibt.
Wir wollen, dass die Schmerzen dieser Menschen gelindert werden
können. Deshalb ermöglichen wir die Verordnung von Cannabis auf
Krankenkassenkosten und machen dazu klare Vorgaben zur Verordnungs-
und Erstattungsfähigkeit der Cannabisprodukte. Ärzte können diese
Produkte künftig im begründeten Einzelfall und unabhängig vom
Vorhandensein anderer Therapiemöglichkeiten verordnen. Voraussetzung
ist, dass ein enges Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient
besteht.
In diesem Zusammenhang ist auch wichtig, dass Krankenkassen die
Kostenübernahme nur in begründeten Ausnahmefällen ablehnen dürfen. Im
besonders sensiblen Bereich der Palliativ- und Hospizversorgung
müssen die Kassen sogar innerhalb von drei Tagen über eine
Genehmigung entscheiden.
Für das Management richtet das Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) die sogenannte Cannabis-Agentur ein. Die
Agentur schreibt den geschätzten Bedarf an Medizinalhanf aus. Sie
schließt die Verträge mit den Produzenten ab, die den Hanf nur unter
streng kontrollierten Rahmenbedingungen anbauen dürfen, damit eine
gleichbleibende Qualität garantiert wird. Die komplette Ernte wird
schließlich von der Agentur aufgekauft. Der gesamte Prozess
einschließlich der Abgabe des Wirkstoffs an Patienten wird
wissenschaftlich begleitet."
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