Chirurgen kritisieren die Berichte des
Recherchenetzwerkes "Correctiv" und des ARD-Magazins "Plusminus" zur
Hygiene in deutschen Krankenhäusern. Transparenz sei das Motiv der
kürzlich veröffentlichten Auswertung der Krankenhausqualitätsberichte
und Daten des BKK Landesverbandes Nordwest. Wieviel Nutzen diese
vermeintliche Transparenz auf Grundlage veralteter Daten für
Patienten wirklich hat ist fraglich. Klar ist, seit der
Veröffentlichung stehen einige Krankenhäuser auf der "roten Liste".
Diese Einteilung ist zweifelhaft und wird vom Berufsverband der
Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) kritisiert.
"Es werden einige Krankenhäuser auf der Übersichtskarte
fälschlicherweise an den Pranger gestellt", erklärt Vizepräsidentin
des BDC Prof. Dr. med. Julia Seifert. "Patienten werden verunsichert
und nicht gestärkt."
Als Ergebnis der Auswertung können Patienten über "Correctiv" auf
eine Übersichtskarte zugreifen, die rot und grün markierte
Krankenhäuser zeigt - also welches Krankenhaus im Jahr 2014
"Minimalkriterien" an Hygienepersonal erfüllt und welches nicht.
Grundlage dafür sind Empfehlungen der Kommission für
Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) des Robert
Koch-Institutes von 2009. Diese Empfehlungen werden allerdings falsch
dargestellt: denn laut KRINKO-Empfehlung müssen Krankenhäuser ab 400
Betten ausschließlich einen Krankenhaushygieniker beauftragen - in
der Auswertung heißt es aber, dass diese 400-Betten-Grenze auch für
hygienebeauftragte Ärzte und Pfleger gelte.
"Die Auswertung vermittelt, dass Hygienestandards in rot
markierten Kliniken nicht ausreichend seien - Krankenhäuser werden
diskreditiert", so Seifert. "Ausreichendes Hygiene-Fachpersonal in
Kliniken ist auf jeden Fall notwendig. Maßgeblich sind allerdings
auch die generelle Personalausstattung sowie die Arbeitsauslastung
innerhalb der Krankenhäuser", erklärt Seifert. "Denn auch das
Hygiene-Fachpersonal ist machtlos, wenn die Zeit fehlt, um z. T.
aufwendige Hygienestandards einzuhalten. Politik und
Krankenhausleitungen müssen die Rahmenbedingungen schaffen, sodass
sich alle Angestellten im Krankenhaus mehr Zeit für Hygienemaßnahmen
nehmen können."
Bis zum 31.12.2016 wurde bewusst eine bundesweite
Übergangsregelung zur Umsetzung der KRINKO-Empfehlungen geschaffen,
da zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novellierungen der
Hygieneverordnungen klar war, dass nicht ausreichend Personal aus-
bzw. weitergebildet werden könne. Die Übergangsregelung war 2014,
also zum Zeitpunkt der Datenerhebung, noch in Kraft. Diese Regelung
wird in der Auswertung ebenfalls nicht beachtet.
Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) ist mit über
17.000 Mitgliedern die größte europäische Chirurgenvereinigung. Er
vertritt die berufspolitischen Interessen deutscher Chirurginnen und
Chirurgen in Klinik und Praxis.
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