Den überarbeiteten Entwurf des
GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes (GKV-SVSG), der gestern Abend
im Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Lesung behandelt wurde,
kommentiert die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV: "Auch
wenn das GKV-SVSG nach wie vor seinem Namen nicht gerecht wird und
stattdessen vielmehr einer Einschränkung des notwendigen
Handlungsspielraumes der Selbstverwaltung Vorschub leistet, begrüßen
wir die jüngst vorgenommenen inhaltlichen Änderungen im Vergleich zu
den bisherigen Entwurfsfassungen. Zumindest wird die vernünftige
Einsicht seitens der Politik erkennbar, dass sich das
Gesundheitswesen in Deutschland nicht durch ein enges und
kleinteiliges Korsett an Vorschriften und Kontrollen von außen
verbessern lässt, sondern notwendige Freiheiten für diejenigen
benötigt, die über das fachliche Know-how für dessen Gestaltung
verfügen" sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der
KZBV.
"Diese Erkenntnis zeigt sich nicht zuletzt darin, dass der
unlängst eingebrachte Änderungsantrag hinsichtlich etwaiger
Prüfrechte an Haushalts- und Wirtschaftsführung der Körperschaften
durch den Bundesrechnungshof zurückgezogen wurde. Die KZBV sowie die
Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in den Ländern finanzieren sich
ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen der Vertragszahnärztinnen und
Vertragszahnärzte - ohne den geringsten Zufluss von Steuermitteln.
Aus diesem Grund hat der Bundesrechnungshof hier folgerichtig auch
künftig keinerlei Prüfkompetenzen."
Hintergrund - Der weitere Zeitplan für das GKV-SVSG
Der zweite Durchgang des GKV-SVSG im Deutschen Bundesrat ist für
den 10. Februar geplant. Damit könnte das Gesetz bereits Anfang März
in Kraft treten.
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Kai Fortelka
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