60 Jahre nach der Markteinführung von Contergan und
dem Wirkstoff Thalidomid brodelt es noch um den größten
Pharmazieskandal der Bundesrepublik Deutschland. Am 15.2.2017 findet
vor dem Bonner Landgericht um 12:00 Uhr ein Prozess statt, dessen
Brisanz bedeutender ist, als es auf den ersten Blick aussieht.
Der contergangeschädigte Andreas Meyer, ohne Arme und Beine und
auf den Rollstuhl angewiesen, verklagt das ehemalige
Vorstandsmitglied der Conterganstiftung für behinderte Menschen, RA
Karl Schucht, auf Unterlassung und Richtigstellung.
Schucht hatte in einem Brief an die Abgeordneten des
Bundesfamilienausschusses Meyer unterstellt, als Sachverständiger im
Ausschuss öffentlich mehrere Unwahrheiten über Vorkommnisse um die
Conterganstiftung gesagt zu haben.
Meyer hatte u.a. gesagt, der Contergan- und Thalidomidhersteller
Grünenthal GmbH habe über 30 Jahre lang in der Conterganstiftung
Zugang zu den medizinischen Akten der Conterganopfer gehabt. Zudem
habe Grünenthal auch noch die medizinischen Gutachter bezahlt.
Dagegen behauptete Schucht in seinem Brief, Grünenthal habe zu
keiner Zeit Zugang zu den medizinischen Akten der Conterganopfer
gehabt. Die medizinischen Akten seien stets in der Conterganstiftung
aufbewahrt worden. Ferner seien die Gutachter der medizinischen
Kommission stets aus Mitteln der Conterganstiftung bezahlt worden.
Brisant daran ist: Wenn Meyer den Prozess gewinnt, dann hätte
nicht nur Schucht gegenüber den Abgeordneten die Unwahrheit gesagt.
Nein. Auch die Bundesregierung hätte gegenüber den
Bundestagsabgeordneten die Unwahrheit gesagt.
Denn das seit 1972 über die Conterganstiftung die Aufsicht
führende Bundesfamilienministerium erklärte u.a. in einer Antwort auf
eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, dass Schuchts Brief auch
die Meinung der Bundesregierung abbilde.
Dreh und Angelpunkt ist nach Meyer die Doppelrolle von RA Herbert
Wartensleben, der auch als Zeuge vom Landgericht Bonn geladen wurde.
Wartensleben war von 1972 bis Ende 2003 nicht nur Vorsitzender der
medizinischen Kommission der Conterganstiftung, die beurteilt, ob ein
Betroffener contergangeschädigt ist oder nicht. Sie beurteilt auch
wie schwer sein Schädigungsgrad ist. Nach dem Schädigungsgrad wird
z.B. die Conterganrente bemessen. Seit dem Conterganstrafprozeß war
Wartensleben immer wieder auch Rechtsvertreter der Firma Grünenthal
in Sachen Contergan; zuletzt im Jahr 2007 in den Prozessen um den
ARD-Zweiteiler "Eine einzige Tablette".
"Das Verfahren berührt die Frage, ob die Conterganstiftung unter
den Augen der Bundesregierung eine geheime Filiale von Grünenthal war
oder sogar noch ist." sagt Meyer.
Meyer wird vertreten von Herrn Prof. Dr. Jan Hegemann der Sozietät
Raue Rechtsanwälte LLP in Berlin. RA Prof. Dr. Jan Hegemann vertrat
Meyer 2009 bereits erfolgreich wegen Meyers Boykottaufruf gegen die
Produkte der Grünenthaleigentümerfirmen Dalli-Werke, Mäurer & Wirtz
und 4711. RA Karl Schucht wird vertreten von RA Gernot Lehr und RA
Tobias Würkert, LLM, der Sozietät Redeker Sellner Dahs Standort Bonn.
Dies ist für Meyer bedeutsam: Der 1972 verstorbene Gründer der
Sozietät, Prof. Dr. Hans Dahs senior hat im Conterganstrafprozeß den
verstorbenen Grünenthaleigner Dr. Hermann Wirtz senior vertreten.
Ort und Datum der Gerichtsverhandlung
Datum: 15.2.2017
Uhrzeit: 12:00 Uhr
Ort: Landgericht Bonn, Wilhelmstraße 21, 53111 Bonn
Raum: Sitzungssaal S. 0.15 (Saalbau)
Weitere wichtige Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:
http://ots.de/Xzhbd
Kontakt:
BCG - Bund Contergangeschädigter und Grünenthalopfer e.V.
c/o Herr Andreas Meyer (1. Vorsitzender)
Dohmengasse 7, 50829 Köln
Email: helvetius@netcologne.de
bcg-brd-dachverband@gmx.de
Webseite: www.gruenenthal-opfer.de
Mobil: +49 (0)172 / 2905974
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