fit und munter - Welcher Pflegegrad für Verhinderungspflege?

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Welcher Pflegegrad für Verhinderungspflege?

Pflegestärkungsgesetz 2017: Pflegestufen werden durch Pflegegrade ersetzt - dies ändert sich bei der Verhinderungspflege
Ist die Pflegeperson krank, nimmt sich Urlaub oder ist anderweitig verhindert, kann der Pflegebedürftige bis zu sechs Wochen im Jahr eine Ersatzpflege, Pflegevertretung bzw. Urlaubsvertretung erhalten.
Diese Leistung der sogenannten "Verhinderungspflege" behält auch mit dem Inkrafttreten des "Zweiten Pflegestärkungsgesetzes", durch welches mit Wirkung des 01.01.2017 fünf Pflegegrade eingeführt wurden, ihre Gültigkeit.

Mindestens Pflegegrad 2 und eine Vorpflegezeit von 6 Monaten

Galt in der Vergangenheit auch die Pflegestufe 0 (eingeschränkte Alltagskompetenz) als Voraussetzung für die Beantragung der Verhinderungspflege, ist seit Jahresbeginn 2017 der Pflegegrad 1 nicht anspruchsberechtigt. Es muss also zwingend mindestens ein Pflegegrad 2 vorliegen, um Ansprüche auf Verhinderungspflege geltend machen zu können.

Weitere Voraussetzung für die Gewährung einer Verhinderungspflege ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Diese sechs Monate müssen nicht zusammenhängend verlaufen. Die sogenannte Vorpflegezeit kann auch Unterbrechungen enthalten, sofern diese nicht länger als vier Wochen andauern. Ebenso muss während der Vorpflegezeit nicht zwingend für den Pflegebedürftigen der Pflegegrad 2 bestätigt worden sein. Die Vorpflegezeit wird auch dann erfüllt, wenn sich mehrere Pflegepersonen die Pflege zeitlich geteilt haben.

Maximaler Leistungsbetrag von 2.418 Euro pro Kalenderjahr

Pro Kalenderjahr besteht ein Leistungsanspruch im Rahmen der Verhinderungspflege von maximal 1.612 Euro für die Dauer von längstens sechs Wochen. Aus dem jährlichen Budget der Kurzzeitpflege (stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim) können zusätzlich 806 Euro auf die Verhinderungspflege übertragen werden.
Somit besteht ein maximaler Leistungsbetrag von 2.418 Euro pro Kalenderjahr für eine Verhinderungspflege von höchstens sechs Wochen.

24-Stunden-Verhinderungspflege durch eine Seniorenbetreuerin aus Osteuropa

Die "Werner Sperber, Personalvermittlung s.r.o" bietet pflegenden Angehörigen schnelle und kompetente Hilfe, wenn eine kurzzeitige Seniorenbetreuung im Rahmen der Verhinderungspflege nötig ist.

So wird eine 24-Stunden-Verhinderungspflege durch eine Seniorenbetreuerin aus Osteuropa zu einem monatlichen Preis von 2.500 Euro angeboten. Weiter besteht noch die Möglichkeit einer Betreuung über einen Zeitraum von einer Woche (1.000 Euro), zwei Wochen (1.500 Euro) und drei Wochen (2.000 Euro). Mit diesen Beträgen sind alle Kosten, auch die Fahrtkosten, abgedeckt.

Die "Werner Sperber, Personalvermittlung s.r.o" ist ein Dienstleistungsunternehmen im tschechischen Pilsen und steht unter deutscher Leitung. Ihr deutschsprachiger Ansprechpartner ist während der Betreuung rund um die Uhr für Sie erreichbar. Alle Betreuungskräfte werden von der "Werner Sperber, Personalvermittlung s.r.o" ordentlich sozialversicherungspflichtig in der Tschechischen Republik beschäftigt und auf dem Weg einer Arbeitnehmerentsendung nach Deutschland verbracht. Im Fall der Kontrolle durch den Zoll liegt eine A1-Entsendebescheinigung vor. Weiter kann die Betreuungskraft durch Vorlage einer Europäischen Krankenversicherungskarte im Krankheitsfall jederzeit einen niedergelassenen Arzt bzw. ein Krankenhaus aufsuchen.

Die "Werner Sperber, Personalvermittlung s.r.o" ist kein anerkannter Pflegedienst. Bei Fragen zur persönlichen Pflegesituation und den daraus resultierenden Geldleistungen der Verhinderungspflege ist ihre Krankenkasse der Ansprechpartner erster Wahl.
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