Seit dem 01. Januar 2017 wird die Pflegereform der
Bundesregierung umgesetzt. Das mehrstufige Programm, das in den
nächsten Jahren die Pflegepraxis modernisieren soll, bringt viele
wesentliche Veränderungen mit sich. Der Begriff der
Pflegebedürftigkeit wird völlig neu definiert. Die Einteilung in 5
Pflegegrade ersetzt die alte Regelung mit 3 Pflegestufen um - nach
Aussagen des Gesetzgebers - den tatsächlichen Bedürfnissen stärker
Rechnung zu tragen. Um den Pflegebedarf des Einzelnen kompetent und
bedarfsorientiert einschätzen zu können, werden körperliche und
geistige Kriterien gleichermaßen beurteilt. Diese scheinbar
geringfügige Veränderung der Maßstäbe hat für die Pflege
ausschließlich körperlich eingeschränkter Menschen große
Auswirkungen, da ihnen ein Pflegekriterium gänzlich fehlt und so ihr
Leistungsanspruch geringer ausfällt.
Ingo Linn, Vorstand der EFS AG, begrüßt die stärkere
Berücksichtigung von Menschen mit geistiger Einschränkung. Allerdings
weiß er aus über 40 Jahren Unternehmenserfahrung welche Nachteile
eine weitreichende Gesetzesänderung wie bei der Pflegereform haben
kann. Hinter den vorsichtigen Formulierungen des Gesetzgebers
verbergen sich einige, bei näherem Hinsehen leicht erkennbare Risiken
für Pflegebedürftige, die zu deutlichen Nachteilen führen können.
Die neuen Kriterien für die Ermittlung der Pflegestufe haben große
Unterschiede bei der Bemessung von Ansprüchen gegenüber den
Pflegekassen zur Folge. So werden geistig erkrankte Pflegebedürftige
höher bewertet, auch dann, wenn der Pflegeaufwand für einen
körperlich eingeschränkten Menschen gleich hoch ist. Dadurch sind
insbesondere für die große Gruppe somatisch Pflegebedürftiger
erhebliche Versorgungslücken zu befürchten.
Wenn die Betroffenen stationär gepflegt werden müssen und in den
Pflegegrad 2 oder 3 eingestuft worden sind, erhalten Sie weniger Geld
für die Pflege im Heim, als im vergangenen Jahr bei einer Einstufung
in die Pflegestufe 1 oder 2.
Auch werden nun Betroffene mit geistigen Erkrankungen, wie z.B.
Demenz, zwei Pflegestufen höher eingeordnet. Körperlich
eingeschränkten Menschen gestand man jedoch nur eine höhere Stufe zu.
Egal wie eingeschränkt ein rein körperlich Betroffener auch sein mag,
das Fehlen des Merkmals der geistigen Erkrankung macht ihn zu einem
Benachteiligten der Richtlinien der Bundesregierung. Unternehmen, die
seriöse Beratung zur Pflegereform offerieren, bieten hier
Unterstützung. Kompetenter privater Vorsorge kommt somit auch in
Zukunft eine hohe Bedeutung zu.
Ingo Linn betont, dass die staatlichen Leistungen in jedem zu
betrachtenden Fall nur einen Teil der Kosten abdecken. Deswegen ist
die private Vorsorge Pflegebedürftiger wichtiger denn je. Selbst im
höchsten Pflegegrad zahlen die Pflegekassen maximal 2.005 Euro. Ein
Platz im Pflegeheim kostet, regional unterschiedlich, zwischen 2.600
und 4.600 Euro. Wer nicht in eine Versorgungslücke geraten will nutzt
die kompetente Beratung eines objektiven Vermittlers mit langjähriger
Erfahrung. Seriöse Pflegevorsorge, wie die Pflegetagegeldversicherung
oder die Pflegerentenversicherung, stellt die EFS AG individuell für
Sie mit ihren kompetenten Produktpartnern zusammen.
Die EFS AG bietet ihren Kunden eine unabhängige Finanzvermittlung.
Mittels kompetenter Beratung stellen die Spezialisten der EFS AG ein
auf die Bedürfnisse des Kunden individuell abgestimmtes Paket aus
ausgesuchten Produkten von namhaften deutschen und internationalen
Produktpartnern zusammen. Die Bedürfnisse des Kunden stehen dabei
immer im Mittelpunkt der Finanzvermittlung. Das große Portfolio der
EFS AG stellt die Unabhängigkeit, Objektivität und Flexibilität bei
der Produktauswahl sicher.
Pressekontakt:
Eugen Hoppe
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