An jedem Werktag wird in jeder öffentlichen
Apotheke mindestens ein industriell hergestelltes Arzneimittel
kontrolliert. Pro Jahr überprüfen die rund 20.000 Präsenz-Apotheken
damit mehr als sechs Millionen Stichproben auf mögliche
Qualitätsmängel. "Jede zufällig ausgewählte Probe wird mit der
Genauigkeit des Apothekers mit allen Sinnen überprüft, und dies wird
auch dokumentiert. Auch die Verpackung und der Beipackzettel werden
kontrolliert", sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der
Bundesapothekerkammer (BAK). "Das ist ein wichtiges Stück
Qualitätssicherung in der Arzneimittelversorgung. Damit tragen wir
dazu bei, dass jeder Patient seinen Medikamenten vertrauen kann." Hat
der Apotheker einen begründeten Verdacht auf einen Qualitätsmangel,
informiert er die zuständige Behörde und die Arzneimittelkommission
der Deutschen Apotheker (AMK).
Die Prüfung von Fertigarzneimitteln ist verpflichtend in der
Apothekenbetriebsordnung vorgeschrieben und eine der vielen
Gemeinwohlpflichten der wohnortnahen Apotheken. Kiefer: "Zugegeben:
Das Wort ''Gemeinwohlpflicht'' ist etwas sperrig. Man versteht darunter
Pflichten, die für die Gesellschaft allgemein erbracht werden müssen.
Bekannte Beispiele für Gemeinwohlpflichten der Apotheken sind der
Notdienst oder die Herstellung von Rezepturarzneimitteln. Jede
einzelne Apotheke vor Ort erfüllt diese Gemeinwohlpflichten. Man kann
es deshalb auf einen kurzen Nenner bringen: Je mehr wohnortnahe
Apotheken es gibt, desto besser für jeden einzelnen Bürger."
Noch bis zum 1. März läuft eine bundesweite Unterschriftenaktion
in Apotheken. Apotheker rufen ihre Patienten auf, für den Erhalt der
flächendeckenden Versorgung durch Präsenzapotheken zu unterschreiben.
Diese ist durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom
Oktober 2016 gefährdet, durch die ausländische
Arzneimittel-Versandhändler im Wettbewerb bevorzugt werden sollen.
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Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, Tel. 030 40004-132, presse@abda.de
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u.sellerberg@abda.de
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