In guten Zeiten für schlechte vorsorgen - nach
dieser Maxime haben jetzt die elf AOKs das Regelwerk ihres
kassenartenspezifischen Haftungsverbunds weiterentwickelt. Im
Mittelpunkt steht eine präventive Ausrichtung, die finanzielle
Notlagen frühzeitig verhindert und Einschränkungen der Leistungs- und
Wettbewerbsfähigkeit vorbeugt. "Ziel ist es, Gefährdungslagen zu
erkennen und Maßnahmen zu ergreifen, bevor AOKs in der GKV-weiten
Risikobewertung auffällig oder Strukturhilfen notwendig werden",
erklärt der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin
Litsch. Damit schaffe man nicht nur mehr Sicherheit im AOK-System,
sondern in der gesamten Gesetzlichen Krankenversicherung. "Unter
diesen Voraussetzungen wird keine AOK zum Problemfall der GKV oder
gar der Politik", verspricht Litsch.
Die Einigung im AOK-System sei ein deutliches Signal in Richtung
Gesetzgeber, hebt Volker Hansen, alternierender Vorsitzender des
Aufsichtsrates des AOK-Bundesverbands, hervor. "Lange vor
Verabschiedung des Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes haben sich alle
AOK-Vorstände sowie die Verwaltungsräte der elf selbstständigen AOKs
freiwillig und eigenverantwortlich auf verbindliche Regeln
verständigt und diese jetzt im Gesellschaftervertrag des
AOK-Bundesverbandes festgeschrieben. Naturgemäß hat dieser Prozess
einige Zeit in Anspruch genommen, aber am Ende steht ein
substanzieller Fortschritt. Haupt- und Ehrenamt haben hier
ausgezeichnet zusammengearbeitet und die Handlungsfähigkeit des
selbstverwalteten Krankenversicherungssystems unter Beweis gestellt."
Ausgangspunkt des neuen Risikomanagements innerhalb des
AOK-Systems ist ein verbindliches Risikocontrolling. Vorgesehen sind
dabei auch regelmäßige Stresstests auf Grundlage aktueller
Geschäftsdaten und der prognostischen Geschäftsentwicklung. Wird ein
Risiko festgestellt, so leitet die betreffende AOK vereinbarte
Gegenmaßnahmen ein. Ab einer definierten Risikostufe wird diese Kasse
dann zusätzlich fachlich und organisatorisch unterstützt. Durch
rechtzeitiges und gemeinschaftliches Handeln sollen Finanzhilfen,
welche die AOK-Gemeinschaft in der Vergangenheit in erheblichem
Umfang solidarisch aufgebracht hat, künftig als Ultima Ratio
möglichst ausgeschlossen werden.
Litsch fordert die anderen Kassenarten auf, ebenfalls ihre
Hausaufgaben als Haftungsverbünde zu machen, statt dieses Thema mit
der Debatte um die Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs
(RSA) zu verquicken. "Der RSA hat die Aufgabe, Solidarität zwischen
den Versicherten und Beitragszahlern sicherzustellen und
Risikoselektion zu vermeiden, nicht jedoch Unterschiede in den
Bilanzen zwischen Kassen oder Kassenarten auszugleichen. Dafür
wiederum gibt es die kassenartenspezifischen Haftungsverbünde, wie
sie im Fünften Sozialgesetzbuch festgeschrieben sind."
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