„Vorsorge und Früherkennung sind Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung“, erklärt Reinhard Brücker, Vorstandsvorsitzender der VIACTIV Krankenkasse. „Sie sorgen dafür, dass Gesundheits- oder Entwicklungsprobleme schnell erkannt, behoben oder behandelt werden können. Eltern sind daher in einer besonderen Verantwortung, wenn es um die Wahrnehmung der Früherkennungsuntersuchungen geht.“
Die VIACTIV Krankenkasse erinnert Eltern rechtzeitig an die Termine der nächsten Untersuchung. Für die lückenlose Teilnahme im ersten Lebensjahr – U1 bis U6 – zahlt sie einen Babybonus von 184 Euro. Rund 700.000 Euro waren das im vergangenen Jahr. „Wir hoffen, dass unser Baby-Bonus langfristig wirkt und die Teilnehmerzahl an Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen hoch hält“, ergänzt Reinhard Brücker.
Die sich anschließenden Untersuchungen – U7 bis U9 – richten sich an Kleinkinder bis zum 64. Lebensmonat. Nach einer Studie zur Kindergesundheit des Robert Koch-Instituts (RKI) ist die Beteiligung an den ersten Untersuchungen erfreulich hoch, nimmt aber mit zunehmendem Alter der Kinder ab. 81 Prozent der Kinder in Deutschland nehmen sämtliche Kinderfrüherkennungsuntersuchungen wahr.
Die Inhalte der Untersuchungen werden vom so genannten Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nach dem aktuellen wissenschaftlichen Stand festgelegt. Zuletzt geändert wurden die Richtlinien zum 1. September 2016. Jetzt kann auf Wunsch der Eltern auch ein Mukoviszidose-screening durchgeführt werden. Angepasst wurde auch das gelbe Kinderuntersuchungsheft, das die Eltern nach der ersten Untersuchung durch den Arzt erhalten. Hierin finden sie wichtige Informationen und natürlich die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen. Das Heft enthält eine herausnehmbare Teilnahmekarte, mit der die Eltern die regelmäßige Teilnahme des Kindes an den Untersuchungen gegenüber Dritten – wie z.B. Kindergärten – nachweisen können, ohne dabei vertrauliche Informationen preiszugeben.
Die gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen werden durch eine Reihe von Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche ergänzt, die als Zusatzleistungen von der VIACTIV übernommen werden. Das Amblyopie-screening zur Feststellung einer Fehlsichtigkeit wird zwischen dem 5. bis 14. sowie dem 20. bis 27. Lebensmonat angeboten.
Zwei zusätzliche Untersuchungen schließen die große Lücke zwischen der letzten Kinderuntersuchung U9 (bis 64. Lebensmonat) und der J1 – der Jugenduntersuchung im Alter von 13 bis 14 Jahren.
• U10 im Alter von 7 bis 8 Jahren; Schwerpunkte sind das Erkennen und die Therapieeinleitung von Entwicklungsstörungen (wie z.B. Lese-Rechtschreib-Rechenstörungen), von Störungen der motorischen Entwicklung und Verhaltensstörungen (z.B. ADHS)
• U11 im Alter von 9 bis 10 Jahren; Schwerpunkte sind u.a. das Erkennen von Schulleistungsstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen. Aber auch Zahn-, Mund- und Kieferanomalien oder gesundheitsschädigendes Medienverhalten sollen erkannt werden. Die Untersuchung dient ebenfalls der Bewegungs- und Sportförderung, soll problematischen Umgang mit Suchtmitteln erkennen und verhindern helfen und gesundheitsbewusstes Verhalten unterstützen.
Zusätzlich können Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren an der J2 teilnehmen. Zu den Schwerpunkten gehört das Erkennen bzw. die Behandlung von Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, von Haltungsstörungen, Kropfbildung bis hin zur Diabetes-Vorsorge. Der Jugendarzt berät den Jugendlichen auch zur Berufswahl.
Darüber hinaus übernimmt die VIACTIV alle empfohlenen Schutzimpfungen gegen Infektionskrankheiten auch bei Auslandsreiseimpfungen. Dazu gehört auch die Impfung gegen Meningokokken B, die Kinder ab dem zweiten Lebensmonat vor den gefährlichen Bakterien schützen soll.
Weitere Infos unter www.familie.viactiv.de oder auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) www.kindergesundheit-info.de