Schluss mit billigen Vorlagen und Windeln für
Menschen mit Blasenschwäche: In diesem Monat soll das Gesetz zur
Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung in Kraft treten. "Wer
wegen Inkontinenz auf Vorlagen oder Windeln angewiesen ist, hat dann
Anspruch auf bessere Qualität und individuelle Beratung", erläutert
der zweite Vorsitzende des Selbsthilfeverbands Inkontinenz, Stefan
Süß, im Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau". Vor einem Jahr hatte
der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) die
Qualitätsansprüche an aufsaugende Inkontinenzhilfen deutlich erhöht.
Vor allem müssen sie Flüssigkeit schneller aufnehmen und dürfen nicht
so stark rücknässen. "Als zusätzliche Anforderungen wurden
Geruchsbindung und Atmungsaktivität festgeschrieben", so Florian Lanz
vom GKV-Spitzenverband. Am 11. März endet die einjährige
Übergangsfrist: Bis dahin müssen die Hersteller nachgewiesen haben,
dass ihre Vorlagen und Windeln die neuen Anforderungen erfüllen.
Produkte ohne diesen Nachweis dürfen die Krankenkassen ihren
Versicherten nicht mehr zumuten. "Wer mit dem ausgewählten Produkt
nicht zufrieden ist, sollte sich nicht abwimmeln lassen, sondern bei
der Krankenkasse nach Alternativen fragen", rät der Geschäftsführer
der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD), Thorben
Krumwiede.
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