Am Freitag, den 10. März 2017 befasst sich der
Bundesrat mit dem Gesetz zur Stärkung der Heil- und
Hilfsmittelversorgung. Das Gesetz sieht unter anderem vor, Notärzte,
die ihrer Tätigkeit nebenberuflich nachgehen, beitragsfrei in der
gesetzlichen Unfallversicherung zu versichern. Ziel der Regelung ist
es, Anreize für Ärzte zu schaffen, eine nebenberufliche Tätigkeit als
Notarzt aufzunehmen.
Hierzu erklärt Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV):
"Dieses Gesetz ist ein sozialpolitisch brisantes Einfallstor. Der
Gesetzgeber stellt damit in Aussicht, dass besonders nachgefragte und
notwendige Erwerbstätigkeiten von der Beitragspflicht befreit werden
können. Weitere ''Ausstiegswünsche'' anderer Berufsgruppen sind dann
nicht auszuschließen. Durch eine solche Entscheidung werden die
Grundlagen der Sozialversicherung ignoriert. Es wird suggeriert, die
Absicherung durch eine bewährte Solidargemeinschaft sei etwas
Nachteiliges. Das kann gesellschaftspolitisch nicht gewünscht sein.
Mit Blick auf die Unfallversicherung löst das Gesetz die Probleme
der notärztlichen Versorgung nicht, sondern schafft neue. In der
Kranken- und Rentenversicherung besteht ohne Beitragszahlung kein
Versicherungsschutz. In der Unfallversicherung sind dagegen alle
Beschäftigten ohne weitere Voraussetzungen automatisch versichert.
Die Beiträge zahlen allein die Arbeitgeber. Durch das Gesetz würden
zukünftig also die Arbeitgeber entlastet, nicht aber die
nebenberuflichen Notärzte selbst. Wer als Beschäftigter keinen
Beitrag zahlt, kann davon auch nicht entlastet werden. Das Nachsehen
hat die Solidargemeinschaft der anderen Arbeitgeber, die die Kosten
für Arbeitsunfälle der beitragsfrei versicherten Notärzte nun
zusätzlich schultern müssen.
Wir fordern den Bundesrat daher auf, die geplanten Änderungen
insbesondere des SGB VII abzulehnen."
Mehr zum Thema in der neuen DGUV Kompakt :
http://www.dguv.de/de/mediencenter/dguv-kompakt/2017/index.jsp
Pressekontakt:
Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
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