Bei der Bildung von Festbetragsgruppen soll der
Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) künftig kindgerechte
Darreichungsformen berücksichtigen. Außerdem sind
Arzneimittel-Hersteller bei nicht verschreibungspflichtigen
Arzneimitteln nicht mehr dazu verpflichtet, Unterlagen vorzulegen,
die einen Zusatznutzen belegen, sofern diese Arzneimittel nur für
Kinder- und Jugendliche erstattungsfähig sind. Damit hat der
Gesetzgeber zwei wesentliche Forderungen des Bundesverbandes der
Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) im Rahmen des
Gesetzgebungsverfahrens zum
GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) erfüllt. Der
Bundestag wird heute nach zweiter und dritter Lesung das AM-VSG
beschließen.
"Die nun mögliche Berücksichtigung kindgerechter
Darreichungsformen bei der Bildung von Festbetragsgruppen leistet
einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit von Kindern. Denn
nun können Arzneimittel-Hersteller innovative Weiterentwicklungen
bekannter Wirkstoffe auch unter wirtschaftlich akzeptablen
Rahmenbedingungen in den Markt bringen", sagt Dr. Martin Weiser,
Hauptgeschäftsführer des BAH.
Mit dem nicht mehr nachzuweisenden Zusatznutzen bei nur für Kinder
und Jugendliche erstattungsfähigen rezeptfreien Arzneimitteln habe
der Gesetzgeber eine weitere Versorgungsbarriere in diesem speziellen
Patientensegment beseitigt, ergänzt Weiser.
Allerdings müssen Arzneimittel-Hersteller auch weiterhin
Preiserhöhungen bei Arzneimitteln, die keinem Festbetrag unterliegen,
als Abschläge gegenüber den Krankenkassen und sonstigen Kostenträgern
abführen. Damit verlängert das Gesetz das seit August 2009 geltende
sogenannte "Preismoratorium" um weitere fünf Jahre - bis Ende 2022.
Weiser: "Die erneute Verlängerung des Preismoratoriums ist im hohen
Maße mittelstandsfeindlich und schädlich für den Pharmastandort
Deutschland. Angesichts der guten Finanzsituation der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) ist das Preismoratorium in keiner Weise
gerechtfertigt und gehört abgeschafft."
Voraussichtlich am 31. März wird sich der Bundesrat in zweiter
Lesung mit dem Gesetz beschäftigen. Das Gesetz soll im Wesentlichen
im April in Kraft treten.
Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) ist der
mitgliederstärkste Branchenverband der Arzneimittelindustrie in
Deutschland. Er vertritt die Interessen von mehr als 450
Mitgliedsunternehmen, die in Deutschland ca. 80.000 Mitarbeiter
beschäftigen. Das Aufgabenspektrum des BAH umfasst sowohl die
verschreibungspflichtigen als auch die nicht
verschreibungspflichtigen Arzneimittel sowie die stofflichen
Medizinprodukte. Unter www.bah-bonn.de gibt es mehr Informationen zum
BAH.
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