Das Fazit des Bundesverbandes der Pharmazeutischen
Industrie (BPI) zum Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes (AMVSG)
fällt ernüchternd aus. "Das Arzneimittelgesetz bleibt weit hinter den
Notwendigkeiten zurück, die im Pharmadialog klar benannt wurden", so
der BPI-Vorstandsvorsitzende Dr. Martin Zentgraf. Statt den überaus
komfortablen finanziellen Gestaltungsspielraum der gesetzlichen
Krankenversicherung für echte Reformen zu nutzen, wird weiter an der
falschen Stelle gespart: Das Preismoratorium wird verlängert, zur
verbindlichen Mehrfachvergabe für Rabattarzneimittel fehlte der Mut
und mit dem Arztinformationssystem wird im Sinne der Krankenkassen
das Fundament für ein kostenorientiertes Verordnungssteuerungssystem
geschaffen. "Das Gesetz ist inkonsequent und beliebig aber kein
Gesamtkunstwerk à la van Gröhe, das die Gesundheitsversorgung
nachhaltig gestaltet", so Zentgraf.
Richtige Schritte im Gesetz sind die Maßnahmen zur Sicherstellung
der Versorgung mit Antibiotika, die Möglichkeit einer erweiterten
Preisreferenzierung im Rahmen der Verhandlungen über
Erstattungsbeträge insbesondere zu chronischen Indikationen und eine
Verbesserungen im Festbetragssystem für Kinder-Arzneimittel. Erstmals
wird auch anerkannt, dass Weiterentwicklungen auf Basis bewährter
Wirkstoffe eine wichtige Rolle für die Sicherung der
Arzneimittelversorgung spielen. Der BPI hatte immer wieder darauf
hingewiesen, welches Potential darin für die Versorgung der Menschen
liegt. Dass gerade diese Produkte durch die Verlängerung des
Preismoratoriums bis 2022 trotz Rekordergebnissen der GKV weiter
geschwächt und gleichzeitig im Rahmen des derzeitigen
Nutzenbewertungs- und Festbetragssystems nicht angemessen vergütet
werden, ist symptomatisch für die Arzneimittelgesetzgebung. Ebenso
dringend wäre im AMVSG auch eine Klarstellung der Wirtschaftlichkeit
verhandelter Erstattungsbeiträge gewesen. Zentgraf: "Ein verhandelter
Mischpreis ist wirtschaftlich für alle Patienten und es muss
garantiert sein, dass der Arzt im Einzelfall seine Therapiefreiheit
behält."
Für eine der folgenschwersten Regelungen im Gesetz jedoch hält der
BPI die Ausgestaltung des Arztinformationssystems in Verbindung mit
Hinweisen zur Wirtschaftlichkeit der Verordnung. Zentgraf: "Von hier
aus ist der Schritt zu einem System in den Händen der GKV, das die
Vertragsärzte steuert, engmaschig kontrolliert und sanktioniert,
nicht mehr weit."
Wenngleich der Gesetzgeber doch zumindest die freie
Preisgestaltung im ersten Jahr und damit den schnellen Zugang der
Patienten zu Innovationen bestätigt hat, so siegt unterm Strich das
Mantra vom Sparen über den Gestaltungswillen - und das trotz der
Tatsache, dass die pharmazeutische Industrie die gesamte ambulante
Arzneimittelversorgung für gerade rund 10 Prozent der Kassenausgaben
sicherstellt. "Die Regierung nimmt in Wahlzeiten einen Reformstau in
Kauf, der uns alle als Teil einer alternden Gesellschaft zu noch mehr
Sorge veranlassen dürfte", so Zentgraf.
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