Heute steht die Verabschiedung des
Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes (AMVSG) auf der Agenda des
Deutschen Bundestags. Hierzu erklärt Bork Bretthauer, Geschäftsführer
von Pro Generika:
"Mit dem AMVSG wird der Preis- und Kostendruck, der ohnehin
bereits auf Generika lastet, weiter verstärkt. Der Kostendruck ist
jedoch eine bei Experten längst anerkannte Ursache für das Auftreten
von Arzneimittelengpässen. Das AMVSG verfehlt hier klar das Ziel,
Engpässen ursächlich zu begegnen und Leitplanken für
Versorgungssicherheit einzuziehen."
Drei konkrete Beispiele:
- Einführung von Rabattverträgen für Krebsmedikamente:
Arzneimittel zur Krebsbekämpfung sollen jetzt ebenfalls dem
Rabattvertragsregime unterworfen werden, obgleich hier viele Risiken
für die Versorgung zusammen kommen. Bereits heute gibt es für einige
lebensrettende onkologische Generika nur noch wenige Hersteller. Die
realen Erstattungspreise sind bereits extrem niedrig. Demgegenüber
ist aber die Herstellung von Krebsmedikamenten äußerst aufwendig,
zudem sind sie zeitlich nur begrenzt lagerfähig. Die Konsequenz:
Lieferengpässe bei einzelnen Herstellern werden hier schnell zu
echten Versorgungsengpässen. Diese Neuregelung ist damit nicht
versorgungssicher.
- Verzicht auf die Mehrfachvergabe bei Generika-Rabattverträgen:
Zwar soll das Gesetz Unternehmen, die an Rabattverträgen teilnehmen,
etwas mehr Planungssicherheit geben, um die benötigten Medikamente
vor dem Lieferbeginn herstellen und Lagerbestände aufzubauen zu
können. Eine sinnvolle Regelung; insgesamt aber verfehlt das AMVSG
klar das Ziel, Engpässen ursächlich etwas entgegenzusetzen, indem z.
B. die Verantwortung für die Versorgung auf mehrere Schultern
verteilt würde. Engpässe entstehen nicht nur am Anfang, sondern vor
allem während der zweijährigen Laufzeit der Rabattverträge. Durch
einen ergänzenden Halbsatz im Gesetz hätte verhindert werden können,
dass selbst bei versorgungskritischen Arzneimitteln wie Antibiotika,
Antiepileptika und HIV-Medikamenten die gesamte Verantwortung für die
Patientenversorgung einer Krankenkasse von einem einzelnen
Unternehmen geschultert werden muss - mit allen damit verbundenen
Risiken bei Lieferausfällen.
- Verlängerung des Preismoratoriums bis 2022: Das Preismoratorium
zementiert die Arzneimittelpreise auf dem Niveau des Sommers 2009.
Schon die globale Preisentwicklung für Arzneimittelwirkstoffe richtet
sich jedoch nicht nach der deutschen Sozialgesetzgebung. Viele
Wirkstoffe sind auf dem Weltmarkt zu dem Preisniveau von 2009 nicht
zu beziehen. Folge: Unternehmen müssen ihr Produktportfolio weiter
verschlanken. Medikamente, Darreichungsformen oder bestimmte
Wirkstärken, deren Herstellung für Unternehmen nicht länger
wirtschaftlich ist, müssen aussortiert werden - eine weiter steigende
Marktverengung ist die Folge.
"Unter dem Strich wird das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz
seinem Namen nicht gerecht. Es verfehlt das Ziel, die
Versorgungssicherheit in Deutschland zu stärken", so Bretthauer
abschließend.
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