Schwerkranke Patienten können ab morgen Cannabis
auf Rezept beziehen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung
betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften wurde dafür ein
solider Rechtsrahmen geschaffen. "Schwerstkranke Menschen müssen
bestmöglich versorgt werden. Das Gesetz sorgt dafür, dass nun das
Leiden von Patienten, für die keine andere zielführende Therapie zur
Verfügung steht, auf rechtlich solider Grundlage erheblich gelindert
werden kann", so Dr. Norbert Gerbsch, stellvertretender
Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen
Industrie (BPI).
Cannabis ist für viele chronisch Kranke die letzte Hoffnung auf
bessere Lebensqualität. Diesem Umstand hat der Bundestag nun mit der
Neuregelung im Sozialgesetzbuch V (SGB V) Rechnung getragen: Für
Kranke ohne Therapiealternativen schafft es die Voraussetzung für den
Anspruch auf eine Therapie mit Cannabis-Arzneimitteln als
Fertigarzneimittel oder in Form von getrockneten Blüten und
Extrakten. Bislang mussten Patienten eine Ausnahmeerlaubnis beim
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zum
Erwerb von Cannabis beantragen. Die Therapiekosten wurden nur in
Ausnahmefällen von den Krankenkassen erstattet. Dr. Norbert Gerbsch:
"Mit dem Gesetz wird Cannabis offiziell als Medikament anerkannt.
Dieser Schritt stärkt die Rechte des Patienten und die
Verantwortungshoheit des Arztes in der Therapie."
Für das in der Apotheke zu medizinischen Zwecken erhältliche
Cannabis gelten alle Grundsätze der Arzneimittelsicherheit sowie die
betäubungsmittelrechtlichen, arzneimittel- und apothekenrechtlichen
Anforderungen. Cannabis als Rauschmittel bleibt weiterhin verboten.
Pressekontakt:
Julia Richter, Tel. 030/27909-131, jrichter@bpi.de
Original-Content von: BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, übermittelt durch news aktuell