fit und munter - Mindestmengenregelungen erneut in der Diskussion / DGCH und BDC zum aktuellen Krankenhaus-Report 2017

fit und munter

Mindestmengenregelungen erneut in der Diskussion / DGCH und BDC zum aktuellen Krankenhaus-Report 2017


Gemeinsame Pressemitteilung der DGCH und des BDC

Seit einigen Jahren sind Mindestmengen umstrittenes Thema in der
Chirurgie. Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) und
der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) warnen vor einer
generellen Ausweitung der Mindestmengenregelungen, bevor sich bisher
eingeführte Vorgaben nicht eindeutig bewährt haben. "Wir benötigen
evidenzbasierte Ergebnisse der bisherigen Regelungen", fordert Prof.
Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, Präsident des BDC und
Generalsekretär der DGCH.

Die DGCH und der BDC sprechen sich für die Spezialisierung in der
Chirurgie aus - somit auch für die verstärkte Zentralisierung von
Expertise. "Sehr komplexe Eingriffe, vor allem bei bösartigen
Erkrankungen, wie zum Beispiel Operationen der Bauchspeicheldrüse
oder Speiseröhre sollten nur in Kliniken mit entsprechenden
Fallzahlen und der notwendigen Erfahrung durchgeführt werden. Die
Höhe der Fallzahlen bzw. die Erfahrung muss dann aber ganz klar durch
Studien belegt sein und muss sich an eindeutig definierten
Schwellenwerten orientieren", so Meyer. "Es ist unklar, ob die
eingeführten Mindestmengen generell die Qualität steigern - die
Datenlage ist nicht eindeutig." "Derzeit wird das Instrument der
Mindestmengenregulierung politisch im Wesentlichen zur Reduktion
bestimmter Eingriffe genutzt", kritisiert die BDC-Vizepräsidentin
Prof. Dr. med. Julia Seifert.

Für einige Operationen wie den Einsatz eines künstlichen
Kniegelenks (Kniegelenk Totalendoprothese/Knie-TEP) gilt laut
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses bereits eine jährliche
Mindestmenge von 50 Stück. Krankenhäuser dürfen also nur bei
voraussichtlich erbrachter Fallzahl diese Leistung bei gesetzlichen
Krankenversicherungen geltend machen. "Ob diese Mindestzahl
allerdings einen adäquaten Cut-off-Wert darstellt, ab dem die
Qualität gesichert ist oder steigt, ist vollkommen ungeklärt und
wurde bisher auch nie wissenschaftlich untersucht", erklärt Seifert.

"Jede Ausweitung von Mindestmengenregelungen innerhalb der
Chirurgie muss detailliert geprüft werden - vor allem müssen den
geforderten Mindestmengen evidenzbasierte Studien zugrunde liegen.
Eine weitere Ausweitung kann nicht als alleiniges Qualitätsmerkmal in
der Chirurgie gelten, denn Mindestmengen sind kein Allheilmittel
gegen Schwächen des Gesundheitssystems. Allerdings sind
Mindestmengenvorgaben bei komplexen operativen Eingriffen für die
Behandlungsqualität und Sicherheit für den Patienten durchaus zu
fordern", so Meyer.

134. Chirurgenkongress

Wann sind Mindestmengen in operativen Fächern sinnvoll? Über diese
und weitere wichtige Fragen des 134. Chirurgenkongresses der DGCH
informieren Sie auf der Vorab-Pressekonferenz am Mittwoch, 15. März
2017, von 11.30 bis 12.30 Uhr im Künstlerhaus München
Kongresspräsident Prof. Dr. med. Tim Pohlemann, Homburg/Saar, Prof.
Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, Generalsekretär der DGCH und
Präsident des BDC, Allgemein- und Viszeralchirurg Prof. Dr. med.
Heinz-Johannes Buhr sowie Kinderchirurg Prof. Dr. med. Stuart Hosie.
Während des Kongresses finden die täglichen Pressekonferenzen von
Dienstag, 21. März, bis Freitag, 24. März 2017, von 12.00 bis 13.00
Uhr im ICM München, Saal 22b statt.



Pressekontakt:
Julia Weilbach
Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC)
Luisenstr. 58/59
10117 Berlin
030/28004-200
weilbach@bdc.de

Anne-Katrin Döbler
Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH)
0711/8931552
presse@dgch.de

Original-Content von: Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC e.V.), übermittelt durch news aktuell
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