Am 16. Februar wurde das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz
verabschiedet, nach dem die Krankenkassen künftig wieder in
bestimmten Fällen Zuschüsse für Brillengläser leisten. Der
Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) moniert
jedoch die fehlende Übergangsfrist zur Anpassung an die neue
Gesetzeslage.
Der ZVA hatte bereits in einer Presseinformation (05/2017) darauf
hingewiesen, dass nur wenige Betroffene mit hochgradigen
Fehlsichtigkeiten auf Zuschüsse der Krankenkasse für neue
Brillengläser oder Kontaktlinsen hoffen können. Im Zuge dessen warnte
der Verband vor zu hohen Erwartungen und allzu optimistischen
Medienberichten, die zum Teil den Glauben erweckten, die
Krankenversicherung komme künftig für die gesamte Brille inklusive
Fassung auf.
Für die geänderte Gesetzeslage liegen keine Übergangslösungen vor.
Auch die veraltete Produktgruppe des Hilfsmittelverzeichnisses, in
der die Festbeträge für Sehhilfen verankert sind, bedarf einer
Überarbeitung. Bis zum Stichtag 31. Dezember 2018 müssen daher
ebenfalls Übergangsregelungen für die Zuzahlung gefunden werden -
auch darüber hinaus dürften lange Wartezeiten bei Kostenvoranschlägen
wahrscheinlich sein.
Es gibt daher intensive Bemühungen der Krankenkassen und des ZVA,
zu einer praktikablen Lösung im Interesse der Versicherten zu finden.
Der ZVA ist zudem zuversichtlich, dass Augenoptiker weiterhin
eigenverantwortlich Brillen und Kontaktlinsen verordnen werden, zumal
Fehlsichtigkeit ja keine Erkrankung ist: "Wir gehen davon aus, dass
die Regelung gemäß § 33 Absatz 5a SGB V auch künftig Anwendung findet
und eine ärztliche Verordnung somit ausschließlich dann erforderlich
ist, wenn eine erstmalige oder erneute ärztliche Diagnose oder
Therapieentscheidung medizinisch geboten ist", so ZVA-Geschäftsführer
Dr. Jan Wetzel.
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