Dieses Zeichen bzw. dieser Begriff bedeutet für die meisten Menschen nichts, außer für jene, die ein Medizinstudium absolvierten oder für persönlich davon betroffene Menschen, wie das einige Kranken- und Rentenversicherte sind. Dieser aus der medizinischen Terminologie stammender Begriff „Lasègue-Zeichen“ - benannt nach dem französischen Arzt E. Ch. Lasègue, 19. Jahrhundert – beschreibt ein Auftreten heftiger Schmerzen an der Rückseite des Beines, sobald der Patient oder die Patientin das im Knie gestreckte Bein in der Hüfte beugt.
Davon sind viele Menschen betroffen, weswegen dieser Begriff in Arztberichten, Entlassungsbriefen, fachärztlichen Gutachten, Befunden und Versicherungsunterlagen regelmäßig in etlichen Sprachen erscheint: Im Serbischen z. B. bekannt als Lazarević-Zeichen, da der serbische Neurologe Laza Kuzman Lazarević (1851–1890) auch damit in Verbindung gebracht wird und auch die Bezeichnung Lasègue-Lazarević-Test geläufig ist.
Die Renten- und Invaliditätsversicherungen in Deutschland, Österreich und in der Schweiz benötigen zur Feststellung der Rentenansprüche detaillierte Informationen in Form von medizinischen Unterlagen über Erkrankungen und Rentenanwartschaften Ihrer Versicherten, die aus Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Kroatien, Serbien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Mazedonien, Bulgarien, Rumänien, Kosovo, Albanien stammen oder dort behandelt wurden. Diese medizinischen Unterlagen müssen fachgerecht und verständlich übersetzt werden.