fit und munter - Seit 1. Januar 2017 sind Änderungen zur Heilmittelrichtlinie in Kraft

fit und munter

Seit 1. Januar 2017 sind Änderungen zur Heilmittelrichtlinie in Kraft


Die Versorgung der Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung mit Heilmitteln im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung wird durch die Heilmittel-Richtlinie regelt.



Seit 1. Januar 2017 sind Änderungen an der Heilmittel-Richtlinie und seit März 2017 das "Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz" in Kraft. Z. B. gelten neue Regelungen bei der Verordnung von längerfristigem Heilmittelbedarf.



Der in der Forum Verlag Herkert GmbH erschienene Praxisratgeber "Heilmit-tel verordnen, kodieren und überprüfen" bietet niedergelassenen Ärzten und Heilmittelerbringern Umsetzungshilfen zum Heilmittelkatalog und zum langfristigen Heilmittelbedarf.



Das Handbuch unterstützt mit der Kommentierung der Heilmittel-Richtlinie und dem übersichtlichen Heilmittelkatalog beim Ausstellen und Überprüfen von Heilmittelverordnungen. Arbeitshilfen zum Download erleichtern das Praxismanagement.



Mehr Informationen unter: www.forum-verlag.com/heilmittel verordnen
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