Die Versorgung der Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung mit Heilmitteln im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung wird durch die Heilmittel-Richtlinie regelt.
Seit 1. Januar 2017 sind Änderungen an der Heilmittel-Richtlinie und seit März 2017 das "Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz" in Kraft. Z. B. gelten neue Regelungen bei der Verordnung von längerfristigem Heilmittelbedarf.
Der in der Forum Verlag Herkert GmbH erschienene Praxisratgeber "Heilmit-tel verordnen, kodieren und überprüfen" bietet niedergelassenen Ärzten und Heilmittelerbringern Umsetzungshilfen zum Heilmittelkatalog und zum langfristigen Heilmittelbedarf.
Das Handbuch unterstützt mit der Kommentierung der Heilmittel-Richtlinie und dem übersichtlichen Heilmittelkatalog beim Ausstellen und Überprüfen von Heilmittelverordnungen. Arbeitshilfen zum Download erleichtern das Praxismanagement.
Mehr Informationen unter: www.forum-verlag.com/heilmittel verordnen