Pflegen, verwöhnen, relaxen, den anstrengenden Alltag vergessen - die Sehnsucht nach entspannten Tagen in einem Wellness-Hotel nimmt zu. 5,6 Millionen Deutsche Haushalte haben bereits einen Wellnessurlaub verbracht, 11,5 Millionen ziehen ihn in Betracht, Tendenz steigend, ergab eine aktuelle Studie des Deutschen Wellness Verbands (DWV) und der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK). Doch: Was zeichnet ein gutes Wellness-Hotel aus? Und welche Ansprüche hat man, wenn im Prospekt zu viel versprochen wurde? Die Experten der D.A.S. Rechtsschutzversicherung geben Tipps, wie der Entspannungs-Urlaub wirklich erholsame Tage für Körper und Seele bietet.
"Wellness" ist kein geschützter Begriff: Jedes Hotel kann sich "Wellness-Hotel" nennen, selbst wenn es nur über eine Sauna im Nachbargebäude verfügt. "Das macht die rechtliche Handhabung für unzufriedene Wellness-Urlauber schwierig", weiß Anne Kronzucker, Rechtsexpertin bei der D.A.S. "Dennoch gibt es für enttäuschte Urlauber die Möglichkeit, Reisemängel geltend zu machen."
Anwendungen kurzfristig buchbar - in der Theorie
Häufig locken Hotels im Prospekt oder auf der Homepage mit dem Vermerk "Wellness¬angebote täglich buchbar". Massage, Maniküre, oder doch eine Gesichtsbehandlung: Mit dieser Option soll Urlaubern die Gelegenheit gegeben werden, sich erst bei der Ankunft für individuelle Anwendungen zu entscheiden und diese kurzfristig zu buchen. Wirbt das Hotel mit dieser terminlichen Flexibilität, muss es sie auch anbieten können. Stehen aufgrund von Urlaub, Krankheit, oder wegen grundsätzlichen Personalmangels innerhalb eines mehr¬tägigen Aufenthalts nur zwei Behandlungen zur Verfügung, dann kann der enttäuschte Urlauber den Preis mindern oder abreisen, urteilte das Amtsgericht Potsdam (Az. 22 C 58/07). Denn: "Mangelnde Wellnessangebote in einem Beauty- und Wellnesshotel stellen einen erheblichen Reisemangel dar", erklärt die D.A.S. Juristin.
Wellnessmasseur oder Physiotherapeut?
Dagegen kann man keinen Reisemangel geltend machen, wenn es um die Qualifikation der Mitarbeiter geht, deshalb lohnt ein genauer Blick auf die ausgewiesenen Berufsbezeich¬nungen. Es ist davon auszugehen, dass in einem etablierten Wellness-Hotel erfahrene Mitarbeiter beschäftigt werden, die das Wohlbefinden und die Entspannung ihrer Gäste fördern. Häufig verwendet werden Titel wie "Wellnessmasseure" oder "Massagetherapeu¬ten". Wichtig zu wissen: Weder Wellness-Masseur noch Wellness-Therapeut sind geschützte Berufsbezeichnungen. Jeder Mitarbeiter, der ein entsprechendes, oft nur wenige Tage kurzes, Seminar besucht hat, ist ermächtigt, diesen Titel zu führen, entschied in einem einstweiligen Verfügungsverfahren das Landgericht Kiel (Az. 15 O 100/08). Möglicherweise steigern diese Mitarbeiter bei einer Massage das Wohlbefinden. Wer jedoch unter Rücken¬problemen zu leiden hat und auf eine korrekte Heil-Massage angewiesen ist, sollte sich vorab erkundigen, ob die Behandlung von einem "Masseur und medizinischen Bademeister" bzw. einem "Physiotherapeuten" durchgeführt wird. Diese Mitarbeiter haben die staatlich anerkannte, mehrjährige Ausbildung absolviert.
Orientierung für Wellness-Urlauber
Neben gut ausgebildetem Personal gibt es noch viele weitere Kriterien, die ein vertrauens¬würdiges Wellnesshotel erfüllen muss. Sie alle hat der Deutsche Wellness-Verband in einem 750-Punkte-Katalog festgelegt. Eine gute Orientierung für Wellness-Urlauber ist daher das Prüfsiegel des Verbandes, das nur qualifizierte Häuser erhalten. Wer sich selbst auf die Suche macht, sollte auf diese Merkmale Wert legen: spezielle Diät-Küche, eine große, an sieben Tagen die Woche geöffnete Wellnesslandschaft, Bewegungs-, Entspannungs- und Ernährungs-Tipps für zu Hause sowie die Kosten (eine Minute individuelle Anwendung für maximal einen Euro). Wer vorab ein wenig Zeit investiert, der kann sicher sein, dass der Wellness-Urlaub auch hält, was er verspricht - Erholung, Entspannung, Relaxen.
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de
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Kurzfassung:
Wellness steht drauf - doch ist es auch drin?
"Wellness" ist kein geschützter Begriff
Wo Wellness drauf steht ist auch Wellness drin? Wer sich erholsame Tage für Körper und Seele wünscht, der sollte bereits vor der Buchung des Hotels genau hinsehen. Denn: Wellness ist kein geschützter Begriff und beinahe jedes Hotel kann sich "Wellnesshotel" nennen. "Dennoch gibt es für enttäuschte Wellness-Urlauber die Möglichkeit, Reisemängel geltend zu machen, erklärt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Lockt das Hotel damit, dass "Wellnessangebote täglich buchbar" sind, so muss das auch in der Praxis stimmen - falls nicht, handelt es sich um einen Reisemangel, gegen den man juristisch vorgehen kann. Vorsicht geboten ist auch bei der Wahl des Therapeuten: Heil-Massagen dürfen nur von einem "Masseur und medizinischen Bademeister" bzw. von einem "Physiotherapeuten" durchgeführt werden. Wellnessmasseure oder Massagetherapeuten dagegen sind Mitarbeiter, die nicht die vorgeschriebene Ausbildung des Heilberufs absolviert haben - sie dürfen dennoch diese Berufsbezeichnung tragen, entschied in einem einstweiligen Verfügungsverfahren das Landgericht Kiel (Az. 15 O 100/08). Ein qualifiziertes Wellness-Hotel erkennt man am Siegel des Deutschen Wellness-Verbandes. Wer sich selbst auf die Suche macht, sollte sich an diesen Anhaltspunkten orientieren: spezielle Diät-Küche, eine große, an sieben Tage die Woche geöffnete Wellnesslandschaft, Bewegungs-, Entspannungs- und Ernährungs-Tipps für zu Hause sowie die Kosten (eine Minute individuelle Anwendung für maximal einen Euro). Alles erfüllt? Dann werden aus dem Wellness-Urlaub auch wirklich entspannte Tage.
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