In der Nacht zu Samstag, den 19. Dezember 2009 meldete ein Autofahrer zwei Pferde auf einer Verbindungsfahrbahn am Autobahnkreuz Ratingen-Breitscheid bei der Autobahnpolizei. Nach der Meldung liefen die beiden Pferde dem Verkehr entgegen in Richtung A52. Kurze Zeit später konnten die beiden Pferde von den alarmierten Funkstreifen gesichtet werden.
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Das Problem war nur, dass sich die beiden Ausreißer nicht ohne Weiteres einfangen ließen. Von der Polizei wurde dann die Richtungsfahrbahn nach Köln voll gesperrt, die Pferde wurden bis zum Autobahnkreuz Ratingen-Ost begleitet. Dort konnte ein Tierarzt den Haflingern eine Beruhigungsspritze setzen, anschließend wurden sie mit Abschleppseilen zu einem Transportanhänger geführt. Zwei Stunden war die A3 in Richtung Köln voll gesperrt, gegen vier Uhr morgens wurde die Autobahn wieder freigegeben. Der Verkehr staute sich teilweise auf einer Länge von acht Kilometern.
Nach Polizeiangaben ist es zu keinen Personen- oder Sachschäden gekommen. Doch auch in diesem Fall kann aus Ausflug der Tiere für den Pferdehalter ein teuerer Spaß werden, wenn er keine Pferdeversicherung besitzt. Denn die Tiere sind von einer nahe gelegenen Weide ausgebrochen, um die Gegend zu erkunden.
Dieses ist ein konkretes Beispiel für einen sogenannten Vermögensschaden, der von der Pferdeversicherung reguliert, wenn man denn auch eine solche abgeschlossen hat. Wenn die Polizei den Halter der Pferde feststellt, kann es durchaus sein, dass sich der eine oder andere Autofahrer oder Kraftfahrer den durch den verursachten Stau entstandenen Zeitverlust finanziell ersetzen lassen wird, wenn ihm nachweislich dadurch finanzielle Nachteile entstanden sind.
Eine Pferdeversicherung kann viele Bereiche abdecken, sei es mit der Pferdehaftpflichtversicherung oder auch mit der Pferdekrankenversicherung. Grundsätzlich muss sich ein Pferdehalter über diesen Formen der Absicherung Gedanken machen, denn die Krankheit oder eine notwenige Operation des Pferdes können teuer werden. Finanziell kritisch oder existenzbedrohend wird es, wenn durch das Pferd ein Sach- oder Personenschaden verursacht wird.
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