Am 3. Dezember 2015 verabschiedete der Bundestag das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“.
Ab 2018 soll demnach z. B. ein Notfalldatensatz gespeichert werden können. Mit dem vitabook-Gesundheitskonto ist das bereits möglich. Darüber hinaus hat vitabook den NOTFALLQR+ entwickelt, der es Rettern erlaubt, per Scan des QR auf dem Schlüsselanhänger direkt die Notfalldaten des Patienten und sogar des PKWs abzurufen.
Ab 2018 soll der Medikationsplan für Patienten in elektronischer Form verfügbar sein. Das bietet das vitabook-Gesundheitskonto schon heute. Der Nutzer kann seine Medikamente digital in seine Akte eingeben und direkt in der Apotheke auf gefährliche Wechselwirkungen prüfen lassen.
Bis Ende 2018 sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Patientendaten in einer elektronischen Patientenakte bereitgestellt werden können. Ab 2018 sollen Patienten die Möglichkeit erhalten, dass ihre auf der Gesundheitskarte gespeicherten Daten in ein elektronisches Patientenfach aufgenommen werden. Nutzer der elektronischen Gesundheitsakte von vitabook können bereits jetzt sämtliche Gesundheitsdaten in ihrem Gesundheitskonto speichern. Vor allem hat vitabook mit dem Gesundheitskonto eine weitere Forderung des e-Health-Gesetzes realisiert: Selbstverwaltung des Patienten.
vitabook versteht sich als Service-Provider des Bürgers. Dementsprechend hat das Unternehmen sämtliche Probleme hinsichtlich einer eGA (elektronische Gesundheitsakte) gelöst und mit dem Gesundheitskonto eine digitale Plattform geschaffen, die komplett vom Kontoinhaber kontrolliert wird. Zudem bietet vitabook innerhalb des Gesundheitskontos nicht nur intelligente Lösungen zur Verwaltung, Sortierung, Auswertung und Weiterleitung der Gesundheitsdaten an Leistungserbringer, sondern durch Zusatzfunktionen außerdem die Möglichkeit, den Gesundheitsstatus im Blick zu behalten.