Das vom Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedete Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO Bln)vom 23.09.2004 erfährt zum 01.01.2010 wichtige Neuerungen.
Der Abschluss einer Hundeversicherung ist nun auch zwingend erforderlich für alle Hunde, die nach dem 01.01.2005 angeschafft wurden. Für alle Hunde, die vor dem 01.01.2005 angeschafft wurden, muss eine Hundehaftversicherung spätestens bis zum 01.01.2010 abgeschlossen werden.
Informationen zur Hundeversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/hundeversicherung.html
Die Kennzeichnung mit einem fälschungssicheren Mikrochip ist bereits zum 01.01.2010 für alle Hunde verpflichtend, die vor dem 01.01.2005 angeschafft wurden. Für alle anderen, nach dem 01.01.2005 angeschafften Hunde, gilt die Kennzeichnungspflicht ab dem 01.01.2010.
Hundehalter, die sich nicht an die Vorgaben halten, müssen mit drastischen Strafen rechnen. Die Neuerungen betreffen im Wesentlichen die Absätze 5 und 6 in Paragraf 1: Hier ist bereits seit 2004 gefordert, dass Hunde gekennzeichnet werden müssen und eine Hundehaftpflichtversicherung mit mindestens einer Million Deckungssumme für Personen- und Sachschäden nachgewiesen werden müssen.
Weiterhin werden aus dem Katalog der gefährlichen Hunderassen die Bordeauxdogge und der Staffordshirebullterrier gestrichen.
Die IAK GmbH betreut seit 1984 Hundeliebhaber auf dem Gebiet der Hundeversicherung. Ob Hundehaftpflichtversicherung, Hundekrankenversicherung oder Hunde-OP-Versicherung: Für alle Bedürfnisse findet sich bei der IAK GmbH der passende Versicherungsschutz rund um den Vierbeiner.
Bildquelle: Kurt Bouda, www.pixelio.de