Wo Licht ist, ist unweigerlich auch Schatten, sagt der Volksmund. Und so sollten sich privat Krankenversicherte mit Selbstbehalt nicht zu früh über das 2010 in Kraft tretende Steuergeschenk freuen. Schließlich lohnt sich nicht in jedem Fall eine Rückerstattung der Beiträge. Gesetzlich Krankenversicherte profitieren hingegen von dem neuen Gesetz, mit dem ein großer Teil der geleisteten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von der Steuer absetzbar wird. Das Versicherungsportal www.private-krankenversicherung.de erklärt, ab wann es sich auch für Privatversicherte lohnt, den jährlichen Ausgabenbetrag einzureichen.
Grundsätzlich gilt, dass alle Leistungen privater Krankenversicherungen, welche denen gesetzlicher Versicherungen gleichkommen, ohne Nachteile steuerlich abgesetzt werden können. Zusätzliche, für Privatpatienten typische Extras müssen allerdings herausgenommen werden. Dazu gehören zum Beispiel die Erstattung von Heilpraktiker-Besuchen, Chefarztleistungen oder vereinbarte Einbettzimmerklauseln. Das neue Gesetz stellt somit viele Privatversicherte mit Selbstbehalt vor die Frage, ob sich eine Beitragsrückerstattung überhaupt noch lohnt.
Wenn der Privatversicherte am Ende des Jahres von einer 1.000 Euro hohen Erstattung der Krankheitsausgaben profitiert, mindert das den abzugsfähigen Betrag um die gleiche Höhe. Da der Grenzsteuersatz 42 Prozent beträgt, erhält der Versicherte 420 Euro weniger vom Finanzamt. In dem Fall würde das eine Rückerstattung von nur noch 520 Euro bedeuten. Wer im Vergleich (www.private-krankenversicherung.de/vergleich/) dazu von mehr Krankheitsausgaben im Jahr ausgeht, kann die Rechnung zu seinem Vorteil einreichen.
Weitere Informationen:
http://news.private-krankenversicherung.de/tipps/buergerentlastungsgesetz-und-selbstbehalt-pkv-rechnungen-einreichen-oder-nicht/332729.html