Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte
(DZVhÄ) ist bestürzt über den Tod eines siebenjährigen Jungen in
Italien, der am vergangenen Samstag an den Folgen einer Otitis Media
(Mittelohrentzündung) gestorben ist.
"Hier liegt offenbar ein ärztlicher Kunstfehler vor", erklärt
Cornelia Bajic, erste Vorsitzende des DZVhÄ. "Der Verzicht auf
Antibiotika scheint in diesem Fall eine klare unterlassene
Hilfeleistung und nicht mit dem ärztlichen Selbstverständnis
vereinbar." Sollten sich die Anschuldigungen gegen den Arzt erhärten,
sei es zu begrüßen, wenn die "volle Härte der italienischen Gesetze"
angewendet werde, so Bajic.
Bajic weiter: "Die Homöopathie gehört in kompetente Hände. Und in
Deutschland gelten klare Regeln, die bei korrekter Anwendung durch
den behandelnden Arzt einen vergleichbaren Fall verhindern."
Grundsätzlich ist in Deutschland eine Mittelohrentzündung nicht
sofort mit einem Antibiotikum zu behandeln. Auch die konventionelle
Medizin mahnt die Ärzte zu einem angemessenen Einsatz von Antibiotika
und steht dem hohen Verbrauch von Antibiotika in Deutschland kritisch
gegenüber. Es liegt in der Verantwortung des einzelnen Arztes, wie er
die Risiken und Vorteile für seinen Patienten abwägt. Aber die Regeln
in Deutschland sind klar: So schreiben die medizinischen Leitlinien
der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin
(DEGAM) vor: "Bei Patienten ohne Risikofaktoren mit einer
unkomplizierten akuten Otitis media sollte [...] auf die sofortige
antibiotische Therapie verzichtet werden. [...] Selbst bei Fieber
und/oder Erbrechen ist es vertretbar, die ersten 24 - 48 Stunden
unter Beobachtung des Kindes abzuwarten und erst bei einer
Verschlechterung der Symptome oder einer ausbleibenden Besserung
Antibiotika zu verordnen." Die homöopathischen Ärzte in Deutschland
halten sich an diese Regeln.
Pressekontakt:
Björn Bendig, Pressesprecher
Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ)
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Tel: 030 - 325 97 34 13 E-Mail: bjoern.bendig@dzvhae.de
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