Mit Papa Fahrrad fahren
Bis vor Kurzem durften Eltern nicht gemeinsam mit ihrem Kind auf
dem Bürgersteig fahren. Keine leichte Aufgabe für Mama oder Papa, den
Nachwuchs im Blick zu behalten - und gleichzeitig auf den
Straßenverkehr zu achten. Seit wenigen Monaten gilt eine neue
Regelung: So darf eine Aufsichtsperson ein Kind bis zum vollendeten
achten Lebensjahr auch radelnd auf dem Gehweg begleiten -
vorausgesetzt sie selbst ist mindestens 16 Jahre alt. Eine
repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt zeigt: Die
Deutschen sind der Meinung, dass diese familienfreundliche Änderung
richtig ist. Mehr als drei Viertel (76 Prozent) befürworten die neue
Regel.(1) "Wer auf dem Bürgersteig fährt, sollte sein Tempo anpassen
und besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen, sie haben absoluten
Vorrang. Für die eigene Sicherheit sollten Kinder und Erwachsene
immer einen Fahrradhelm tragen", so Bernd Kaiser von CosmosDirekt. Um
gut abgesichert zu sein, empfiehlt der Versicherungsexperte den
Abschluss einer privaten Unfallversicherung für Eltern und Kind. Ein
unbedingtes Muss für jede Familie sei zudem eine
Privathaftpflichtversicherung, die sie vor berechtigten und
unberechtigten Ansprüchen Dritter schützt.
(1) Bevölkerungsrepräsentative Umfrage "Fahrrad-Nutzung" des
Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt. Im
April 2017 wurden in Deutschland 1.504 Personen ab 18 Jahren befragt,
darunter 1.116 Fahrradfahrer.
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