Trotz des hohen Missbrauchspotenzials des industriellen Reinigungsmittels GBL als Rauschdroge bzw. K.-o.-Tropfen ist diese Chemikalie nach wie vor legal im Handel erhältlich. GBL wird im Körper rasch zu GHB hydrolysiert. Der Konsum überhöhter Mengen von GHB bzw. dessen Vorstufen ruft schwerwiegende Symptome wie Hypoventilation und Bewusstlosigkeit hervor. Ein Gegenmittel gibt es bisher nicht. Der Handlungsspielraum des behandelnden Arztes ist auf lindernde Maßnahmen beschränkt. Umso tragischer ist es, dass jedermann im Internet problemlos GBL kaufen kann.
Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB) erfreut sich als Partydroge im deutschsprachigen Raum wachsender Beliebtheit. In der Nachtclubszene wird das Rauschgift unter dem Namen „Liquid Ecstasy“ (oder schlicht „Liquid“) gehandelt. Diese Bezeichnung ist irreführend, weil das Mittel weder hinsichtlich die Molekularstruktur noch im Hinblick auf den Wirkmechanismus mit MD(M)A verwandt ist. Die Wirkung ähnelt vielmehr der von Alkohol oder Tranquilizern. Dem Umstand der zunehmenden Verbreitung unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist es geschuldet, dass medizinische Erstaufnahme- und Notfalleinrichtungen mit einer steigenden Fallzahl unbeabsichtigter Überdosierungen konfrontiert sind. Der vorliegende Beitrag wurde verfasst, um über die Substanz, ihre Risiken sowie über die rechtliche Tragweite des Besitzes, Handels und Konsums aufzuklären.
GHB erlebte einen ersten Boom als illegales Medikament in den US-Sportstudios der 1980er-Jahre. Von Amerika aus erreicht der Trend innerhalb kurzer Zeit auch Europa und den Rest der Welt. Bodybuilder und Kraftsportler waren überzeugt, dass GHB ein beträchtliches anaboles Potenzial innewohnt. Sie hofften auf positive Auswirkungen auf den Muskelaufbau, ähnlich wie bei der Anwendung von Steroiden oder Wachstumshormonen. Darüber hinaus wurde GHB als Aphrodisiakum betrachtet. Obschon es für beide Behauptungen keine validen Belege gibt, nahm der GHB-Konsum in den Folgejahren um ein Vielfaches zu, was am sprunghaften Anstieg der Fallzahlen für Intoxikationen abzulesen ist.
Die verantwortlichen Beamten der FDA beschlossen im Jahre 1990, GHB der Verschreibungspflicht zu unterstellen. Ähnliche Regelungen in Europa ließen nicht lange auf sich warten. Dem Missbrauch wurde dadurch kein Einhalt geboten. Bald hatte sich unter den Konsumenten herumgesprochen, dass GBL, die chemische Vorstufe von GHB, frei im Handel erhältlich ist – als Putzmittel, Felgenreiniger oder Graffitientferner. Da GBL von der Industrie dringend benötigt wird, ist ein Verbot der Herstellung und der kommerziellen Vermarktung indiskutabel. Durch ein freiwilliges Monitoring der Produzenten und Abnehmer wird versucht, den Schwarzmarkthandel einzuschränken – mit geringem Erfolg.
GHB und dessen Prodrugs haben im Vergleich zu den restlichen illegalen Drogen nach wie vor eine niedrige Verbreitung (die Kurzzeit-Prävalenz liegt bei ca. 3 %). Dahingegen existieren Anhaltspunkte, die in die umgekehrte Richtung weisen. Die Langzeitprävalenz steht in manchen Regionen derzeit bei 19 %, mit steigender Tendenz, vor allem in Großstädten. Dass es immer mehr Online-Shops gibt, wo man GBL kaufen kann, ist ebenfalls ein Hinweis auf die wachsende Beliebtheit von GHB/GBL als Rauschmittel. Detaillierte Informationen, Literaturangaben und Links auf einschlägige Websites sind über folgenden Artikel im Ärzteblatt zu finden (http://www.aerzteblatt.de/archiv/61305) sowie im Wordpress-Blog des Verfassers dieses Artikels: http://gblkaufenblog.wordpress.com/.