fit und munter - Leistungen der Pflegekasse: Mehrere tausend Euro pro Kopf werden von vielen Pflegebedürftigen nicht abgerufen

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Leistungen der Pflegekasse: Mehrere tausend Euro pro Kopf werden von vielen Pflegebedürftigen nicht abgerufen

Mehrere tausend Euro jährlich für die pflegerische Versorgung entgehen vielen Pflegebedürftigen und Angehörigen jährlich, weil sie die Angebote der Pflegekasse nicht nutzen. pflege.de informiert, welche Leistungen besonders häufig ungenutzt bleiben – und welche Gründe es dafür gibt.
„Wird jemand zum Pflegefall, kommen auf Betroffene und Angehörige sehr viele neue Informationen und Aufgaben zu – da geht so manches Wissen einfach unter“, weiß Natascha Schoon, Pflegeberaterin bei pflege.de, aus ihrer Beratungserfahrung. „Mit fortgeschrittener Pflegezeit nimmt die Belastung für Angehörige eher zu, deshalb befassen sich die Wenigsten zwischendurch noch einmal grundsätzlich mit ihren Ansprüchen.“ Besonders häufig ungenutzt bleiben Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und kostenlose Pflegekurse für Angehörige.

1. Einen "Entlastungsbetrag" von 125 Euro monatlich stellt die Pflegekasse zur Verfügung, z.B. für eine Haushaltshilfe oder eine Begleitung zum Arzt. Auch für Angebote zur Beschäftigung und Aktivierung – sportliche Aktivitäten, Gesellschaftsspiele, gemeinsames Kochen – können Pflegebedürftige die 1.500 Euro pro Jahr verwenden. Die vielfältigen Möglichkeiten, die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen einzusetzen, werden jedoch häufig nicht genutzt. Gut zu wissen: Entlastungsbeträge, die im vergangenen Jahr nicht beansprucht wurden, können noch bis Ende Juni des laufenden Jahres abgerufen werden.

2. Produkte wie Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Einmal-Handschuhe & Co. müssen Pflegebedürftige nicht selbst bezahlen. Bei anerkanntem Pflegegrad stellt die Pflegekasse 40 Euro pro Monat für sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zur Verfügung. Nicht wenige Betroffene tragen die Kosten jedoch selbst und verzichten damit auf 480 Euro pro Jahr. Übrigens: Wer den Aufwand scheut, kann Antrag und Abrechnung mit der Pflegekasse sowie die Beschaffung und den Versand nach Hause einfach an einen Service wie den der curabox abgeben.

3. Bei kostenlosen Pflegekursen für Pflegende lernen Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen, wie sie einen Pflegebedürftigen richtig umlagern und was sie bei der Körperpflege und Ernährung des Betroffenen zu beachten haben. Zusätzlich erfahren Pflegepersonen auch, welche Leistungen ihnen zur eigenen sozialen Absicherung zustehen und wie sie sich bei körperlichen Anstrengungen schonen. Ein weiterer Vorteil der kostenlosen Pflegekurse: Die Pflegenden können sich untereinander austauschen – und empfinden das häufig als besonders entlastend.

Ein weiterer Grund für die nicht abgerufenen Leistungen: „Vor allem zu Anfang der Pflegezeit denken viele Angehörige, dass sie keine Beratungen oder Pflegekurse benötigen – einfach deshalb, weil sie noch nicht absehen können, welche Belastungen auf sie zukommen“, erklärt Pflegeberaterin Natascha Schoon. Die gute Nachricht: Alle genannten Angebote – Entlastungsbeträge, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und Pflegekurse – sind nicht an den Beginn der Pflegezeit gebunden und können jederzeit und auch wiederholt abgerufen werden.
Sollten Sie unsere Infografiken, Bilder und Pressemitteilungen verwenden, verweisen Sie bitte auf pflege.de als Quelle und verlinken Sie bei Online-Verwendung zusätzlich auf https://www.pflege.de. Sollten Sie Grafiken in einer höheren Auflösung oder in einem anderen Dateiformat benötigen, kommen Sie gerne auf uns zu. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage unter presse@pflege.de.
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